Kinderrechte

Beteiligung am „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“

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Anlässlich des Weltkindertags am 20. September hat Sozialministerin Altpeter alle Institutionen, die für und mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zur Beteiligung am „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“ im kommenden Jahr aufgerufen.

Das „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“ wird vom Sozialministerium gemeinsam mit Verbänden, Vereinen, Schulen und Kommunen im Land veranstaltet. „Wir wollen die Rechte der Kinder und Jugendlichen in unserem Land weiter stärken und in der Landesverfassung verankern“, sagte Altpeter. Mit der Aufnahme der Kinder- und Jugendrechte in die Landesverfassung sei es aber nicht getan, so die Ministerin. „Es gibt zahlreiche weitere Möglichkeiten, sich mit den Kinderrechten auseinanderzusetzen, sie bekannt zu machen oder sich für Verbesserungen einzusetzen. Dies wollen wir während des Jahrs der Kinder- und Jugendrechte mit Veranstaltungen für und mit Kindern und Jugendlichen überall im Land anstoßen.“ Dabei soll es u.a. darum gehen, wie die Rechte der jungen Menschen noch besser im Alltag umgesetzt werden können.

Einen inhaltlichen Schwerpunkt will die Ministerin auf das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Partizipation legen, also das Recht, sich altersangemessen an den Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen – in der Schule, in Vereinen, in den Kommunen und in den Familien. „Kinder und Jugendliche an Entscheidungen zu beteiligen mag auf den ersten Blick aufwendig erscheinen, führt aber in der Regel zu besseren Ergebnissen. Denn oft haben die Kinder und Jugendlichen gute Ideen – sie sind ja die Experten in eigener Sache“, so Altpeter. Alle Institutionen, die für und mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind eingeladen, sich am „Jahr der Kinder- und Jugendrechte“ zu beteiligen – landesweit, regional oder lokal. 

Auf Kinderrechte aufmerksam machen

Alljährlich wird in Deutschland am 20. September der Weltkindertag gefeiert, um auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Die Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes hat. Sie beinhalten Schutzrechte, Rechte auf Förderung und Beteiligungsrechte. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Im Jahr 2014 wird jährt sich dieser Tag zum 25. Mal. Das Sozialministerium veranstaltet gemeinsam mit der FamilienForschung Baden-Württemberg am 06. Februar 2014 eine Auftaktkonferenz zum Jahr der Kinder- und Jugendrechte 2014 im Geno-Haus in Stuttgart. Das genaue Programm der Konferenz erscheint Ende 2013.