Integration

Bundesrat diskutiert geplantes Integrationsgesetz: Baden-Württemberg fordert Nachbesserungen

Berechne Lesezeit
  • Teilen

In seiner ersten Rede vor dem Bundesrat hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha die Bundesregierung zu grundlegenden Änderungen am geplanten Integrationsgesetz aufgefordert.

Zwar sei der vorgelegte Entwurf als erster Schritt zu einer in sich stimmigen Integrationsgesetzgebung in Deutschland zu begrüßen. Allerdings: „Deutschland braucht ein Integrationsgesetz, das in der Praxis funktioniert. Diesem Anspruch wird der Gesetzesentwurf  in seiner jetzigen Form in vielen Punkten nicht gerecht, weshalb Baden-Württemberg Änderungsanträge einbringt“, so der Minister. Der Bund müsse insbesondere bei den Regelungen in Bezug auf den Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und die Teilnahme an Integrationskursen dringend nachbessern.

Unnötige Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt abbauen

Positiv sieht die baden-württembergische Landesregierung dem Minister zufolge, dass Flüchtlinge künftig einfacher als bisher eine Beschäftigung aufnehmen können sollen. Wichtig sei auch, die Vorrangprüfung ganz aufzugeben, sagte Lucha. „Die Vorrangprüfung stellt eine unnötige Hürde dar, die das Verfahren für Flüchtlinge und für unsere heimischen Betriebe erschwert.“

Dass junge Geflüchtete künftig eine Duldung für die Dauer ihrer Ausbildung und für weitere zwei Jahre Beschäftigungszeit nach der Ausbildung erhalten sollen, findet der Minister gut. In der konkreten Ausgestaltung des Integrationsgesetzes müsste jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass der Abbruch des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses nicht umgehend eine Ausreisepflicht begründet. Lucha: „Wir würden unnötig Arbeitskräftepotenzial verschenken, wenn wir grundsätzlich bei jedem Ausbildungsabbruch die Duldung entziehen würden.“

Ausreichend großes Angebot an Integrationskursen sicherstellen

Als wichtigen Schritt bezeichnete der Minister, dass Asylsuchenden künftig schon frühzeitig die Teilnahme an Integrationskursen und anderen Integrationsmaßnahmen ermöglicht werden soll. „Wer die Mitwirkung an solchen Maßnahmen verpflichtend einfordert, der muss auch sicherstellen, dass es ein ausreichend großes und flächendeckendes Angebot an Kursen gibt und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen“, so Lucha mit Blick auf die Bundesregierung. Daran hapere es derzeit noch.