Die bundesweite Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ kann wie geplant zum 1. Januar 2017 eingerichtet werden. Am Donnerstag (1. Dezember) wurde die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung am Rande der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder in Lübeck von Vertretern aus Bund, Ländern und Kirchen unterzeichnet.
„In allen Bundesländern werden nun entsprechende Beratungsstellen eingerichtet. Die Beratungsstelle in Baden-Württemberg wird ihre Arbeit im ersten Quartal 2017 aufnehmen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha nach der Unterzeichnung der Vereinbarung. Ihm sei es wichtig, dass Betroffene aus Baden-Württemberg sich bereits ab sofort für ein Beratungsgespräch vormerken lassen könnten. Eine entsprechende Kontaktstelle sei daher beim Sozialverband VdK eingerichtet worden.
„Durch die Einrichtung der Stiftung kann jetzt öffentlich anerkannt und wissenschaftlich aufgearbeitet werden, was damals in den Einrichtungen geschah. Ich hoffe, dass die Betroffenen dadurch nun endlich Frieden mit ihrer schwierigen Lebensgeschichte schließen können. Die Aufarbeitung und öffentliche Anerkennung des Geschehenen sollen ein Mahnmal darstellen, dass Kindern und Jugendlichen nie wieder solches Leid angetan wird“, sagte Lucha.
Bis zum Start der Beratungsstelle nimmt Frau Greta Schuler vom Sozialverband VdK Vormerkungen für einen Beratungstermin von Betroffenen aus Baden-Württemberg entgegen:
Sprechzeiten
Montag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 9 bis 14 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr
Ergänzende Informationen zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
Baden-Württemberg beteiligt sich an der bundesweiten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, aus der Menschen Hilfen erhalten sollen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. bis 1990 (DDR) als Kinder oder Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und stationären Psychiatrien Opfer von Leid und Unrecht waren. Die Stiftung wird von Bund, Ländern und Kirchen zum 1. Januar 2017 eingerichtet und gemeinsam finanziert. Baden-Württemberg wird sich nach derzeitigem Stand in den fünf Jahren der Stiftungsdauer bis Ende 2021 mit rund 7,8 Millionen Euro beteiligen.
Schätzungen zufolge sind deutschlandweit in den genannten Zeiträumen ca. 100.000 Personen Opfer von Gewalt und Missbrauch in Heimen der Behindertenhilfe und stationären Psychiatrien geworden. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg betroffen sind, ist nicht genau bekannt.
Betroffene, die sich an die Stiftung wenden, erhalten in der Regel eine einmalige Pauschale in Höhe von 9.000 Euro. Opfer, die arbeiten mussten, ohne sozialversichert zu werden, erhalten zusätzlich bis zu 5.000 Euro für entgangene Rentenansprüche.