Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2), das genetisch eng mit dem SARS-Virus verwandt ist, hat seit vergangener Woche auch Baden-Württemberg erreicht. Bis Dienstagvormittag (3. März) wurden im Land 28 bestätigte Infektionen nachgewiesen. Die Fälle verteilen sich auf die Kreise Göppingen, Tübingen, Böblingen, Karlsruhe, Heilbronn, Ludwigsburg, Rottweil, Rhein-Neckar, Freiburg bzw. Breisgau-Hochschwarzwald, Alb-Donau und Zollernalb.
Viele Eigenschaften des Coronavirus sind noch unbekannt – beispielsweise wie leicht die Übertragung erfolgt und wie schwer die Krankheit verläuft. Bei den bisherigen Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg ist allgemein ein milder Verlauf der Krankheit zu verzeichnen.
Intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen im Land
„Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt. Alle beteiligten Stellen im Land und sämtliche Ressorts arbeiten intensiv zusammen, um die Menschen zu schützen. Seit vergangener Woche tagt im Innenministerium zusätzlich ein interministerieller Verwaltungsstab, der das Vorgehen der Behörden koordiniert. Ich verstehe, dass viele Menschen sich sorgen, aber appelliere, vor allen Dingen Ruhe zu bewahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (3. März) im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. Wichtig sei auch, Infizierte nicht zu diskriminieren.
Weitere Ausbreitung des Virus so lange wie möglich hinauszögern
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Jede und jeder Einzelne kann durch die Einhaltung der Hygiene-Regeln einen wichtigen Beitrag leisten, um das Virus einzudämmen. Bislang ist es uns in Baden-Württemberg gelungen, die Infektionswege weitestgehend nachzuvollziehen, Kontaktpersonen frühzeitig zu isolieren und diese engmaschig zu betreuen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die weitere Ausbreitung des Virus so lange wie möglich hinauszuzögern. Wir haben nach wie vor keinen kursierenden Erreger. Mit den zunehmenden Coronavirus-Häufungen in anderen Ländern steigt jedoch das Risiko einer Verbreitung des Erregers in der Bevölkerung.“
Aktuell übernimmt das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination für die Gesundheitsämter im Land und unterstützt die Gesundheitsämter bei Bedarf vor Ort als „Task Force“. Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich das Land auf die Bewertung des Robert Koch-Institutes. Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland inzwischen als mäßig eingeschätzt.
Pandemieplan in Baden-Württemberg aktualisiert
Neben dem Nationalen Pandemieplan des Robert Koch-Institutes hat auch das Land seinen Pandemieplan aktualisiert. Zur Eindämmung einer möglichen Pandemie sind darin im Allgemeinen folgende Phasen festgelegt:
- Erkennung und Eindämmung (detection and containment): frühzeitige Erkennung einzelner Infektionen und von Maßnahmen, welche die Verbreitung des Virus lange verzögern.
- Schutz vulnerabler Gruppen (protection): Maßnahmen werden auf die Personengruppen konzentriert, die ein erhöhtes Risiko für schwere und tödliche Krankheitsverläufe aufweisen. Dies umfasst auch Personen, die engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben, zum Beispiel medizinisches Personal.
- Folgenminderung (mitigation): Bei anhaltenden Übertragungen in der Bevölkerung sollen die Maßnahmen vor allem schwere Krankheitsverläufe verhindern und Krankheitsspitzen mit einer Überlastung der Versorgungsstrukturen vermeiden.
- Erholung (recovery): Wenn der Höhepunkt der Erkrankung überschritten ist, muss geprüft werden, welche Maßnahmen fortgeführt werden sollen. Es erfolgt die Vorbereitung auf eine mögliche weitere pandemische Welle. Die Pandemievorbereitung und -bewältigung wird evaluiert.
Aktuell befindet sich das Land noch in der ersten Phase, also in der Begrenzung des Geschehens. Die Landesregierung rät, Reisen in offizielle Risikogebiete zu verschieben.
Fallabklärung und Diagnostik
Ein begründeter Verdachtsfall – die Einstufung verändert sich je nach Definition der Risikogebiete tagesaktuell – sollte immer diagnostisch abgeklärt werden. Normalerweise wendet sich die Person telefonisch an den Hausarzt oder das örtliche Gesundheitsamt. Dort wird ein Abstrich genommen, der im Labor getestet wird. Im Fall einer positiven Testung wird das Ministerium für Soziales und Integration direkt vom Landesgesundheitsamt informiert. Seit 28. Januar 2020 kann das SARS-CoV-2 im Labor des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart diagnostiziert werden. Das Land hat die eigenen Laborkapazitäten bereits ausgebaut. Zudem sind Tests in den Laboren der Uniklinika im Land möglich sowie in einer Reihe von privaten Laboren.
Influenza-Surveillance
Die am Robert Koch-Institut angesiedelte Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) überwacht ganzjährig routinemäßig mit Hilfe von ausgewählten Arztpraxen die Aktivität von akuten Atemwegserkrankungen. Vorrangig geht es dabei um die Grippe, aber auch auf andere Erreger wird getestet.
Bei dieser routinemäßigen Überwachung von akuten Atemwegserkrankungen wird nun auch Augenmerk auf das neuartige Coronavirus gelegt. Die Arbeitsgemeinschaft Influenza hat inzwischen eine Untersuchung auf Sars-CoV-2 in das Spektrum der zu untersuchenden Erreger integriert. Dies dient der Überwachung, inwieweit das Virus schon in der Bevölkerung verbreitet ist. Durch dieses Verfahren wurde in Baden-Württemberg bis jetzt ein Fall ermittelt.
Informationen für die Bevölkerung
Das Ministerium für Soziales und Integration hat auf seiner Website einen Informationsüberblick zum Coronavirus zusammengestellt. Dort finden sich unter anderem Empfehlungen für Reisende nach und Rückkehrer aus Italien, Antworten auf häufige Fragen zum Coronavirus sowie der Pandemieplan des Landes.
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat alle knapp 5.000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8.900 Kindergärten und Kindergartenträger im Land in Hinblick auf das Coronavirus informiert und aktualisiert seine Hinweise laufend.
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Telefon-Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags und ab dieser Woche auch an den Wochenenden zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg