
Sebastian Gollnow/dpa
Informationen zum Coronavirus
Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 alle Corona-Verordnungen aufgehoben. Für den eigenverantwortlichen Umgang mit Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
Noch bis zum 7. April gelten bundesweit in bestimmten Bereichen Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen. So besteht weiter eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen: Bundesregierung