Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 alle Corona-Verordnungen aufgehoben.Seit dem 8. April sind auch die Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes entfallen. Für den eigenverantwortlichen Umgang mit Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.
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