Am Sonntag (5. April) wurden dem Gesundheitsministerium weitere 772 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 19.287 an. Davon sind ungefähr 1.197 Personen bereits wieder genesen. Die Zahl der Covid-19-Todesfälle im Land steigt auf 383 an.
Dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium wurden am Sonntag (5. April) vom Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg weitere 772 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 19.287 an. Davon sind ungefähr 1.197 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Das Durchschnittsalter beträgt 50 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 101 Jahren. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.
Die aktualisierte Landkreis-Tabelle und den vollständigen aktuellen Lagebericht des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg mit weiteren Grafiken und Informationen finden Sie auf unserer Infoseite zum Coronavirus.
Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Böblingen, Bodenseekreis, Emmendingen, Esslingen, Freudenstadt, Karlsruhe, Ortenaukreis, Sigmaringen, Tübingen und Waldshut sowie aus den Städten Baden-Baden und Karlsruhe insgesamt 20 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 383 an. Unter den Verstorbenen waren 245 Männer und 137 Frauen, ein Fall ohne Angabe zum Geschlecht. Das Alter lag zwischen 36 und 98 Jahren. 62 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter.
Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.
Wichtiger Hinweis:
Basis für die mit dieser Pressemitteilung übermittelten Daten sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter – gerade an Wochenenden – deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.