Rund 600.000 Menschen sind in Baden-Württemberg auf Pflege angewiesen. Drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt, über die Hälfte davon ausschließlich durch Angehörige. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt deshalb im kommenden Jahr für das Innovationsprogramm Pflege erneut rund drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung berücksichtigt vor allem die Lebenssituation von pflegenden Angehörigen, nahestehenden Pflegepersonen sowie deren unterstützendem Umfeld.
„Wir wollen die pflegerische Versorgungssicherheit im Land stärken und Pflegende entlasten. Dafür braucht es flächendeckende und qualitativ hochwertige Angebote der Tages-, Nacht- und vor allem auch der Kurzzeitpflege“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (27. November) in Stuttgart.
Lebensqualität von Pflegebedürftigen erhöhen, Angehörige entlasten
Das Förderprogramm 2025 unterstützt und stärkt häusliche Pflegearrangements durch Kurzzeit-, Nacht- und Tagespflegeangebote. „Wir wollen die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen erhöhen und gleichzeitig die Familien unterstützen, die oft vor großen Herausforderungen stehen und temporär entlastet werden müssen“, so der Minister.
Wichtig für eine gute, häusliche Pflege und für ein selbstbestimmtes Leben sind möglichst wohnortnahe Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege. Sie entlasten pflegende Angehörige und tragen zur sozialen Teilhabe von älteren Menschen bei. Ziel der Förderrunde 2025 ist es, diese Angebote auszubauen und weiterzuentwickeln.
Digitale Anträge ab Januar möglich
Den ausführlichen Förderaufruf finden Sie auf der Website des Sozialministeriums: Förderaufruf „Innovationsprogramm Pflege 2025“
Der neben dem Förderaufruf veröffentlichte Bewerbungsbogen ist zunächst als Ansichtsversion verfügbar. Er dient neben dem Merkblatt der wichtigen Vorabinformation für interessierte Antragssteller. Die offizielle digitale Antragstellung wird voraussichtlich ab Januar 2025 auf der Website des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg möglich sein.
Die ausgefüllten und vollständigen Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2025 müssen bis spätestens 30. April 2025 ausschließlich digital beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im Sommer/Herbst 2025 zu rechnen.