Integration

Duldungsregelung für gut integrierte Geflüchtete nachbessern

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Porträt Manne Lucha

Integrationsminister Manne Lucha unterstützt den Vorstoß aus der Bundesregierung, die Duldungsregelung für gut integrierte Geflüchtete in Baden-Württemberg nachzubessern.

Zum Vorstoß der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, äußert sich Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha wie folgt: „Viele geduldete Geflüchtete sichern ihren Lebensunterhalt selbst, engagieren sich sozial, sind Mitglieder in unseren Vereinen, leben schon jahrelang in Baden-Württemberg und haben sich nichts zuschulden kommen lassen – und trotzdem werden sie abgeschoben. Das verstehen viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht. Integrationsbemühungen müssen sich lohnen und honoriert werden – für die Geflüchteten selbst, aber auch für unsere Wirtschaft.“

Nachbesserungen dringend notwendig

Bisherige Erfahrungen zeigten, dass der Vorgriffserlass von Minister Thomas Strobl weitgehend ins Leere laufe und in der Praxis kaum erfüllbar sei. Die Zahlen des Innenministeriums selbst belegen, dass im Zeitraum vom 26. März 2019 bis zum 7. August 2019 insgesamt nur fünf Ermessensduldungen im Vorgriff in Bezug auf erwerbstätige Geflüchtete erlassen wurden. Bei dieser Anzahl könne kaum von einem Erfolg gesprochen werden, weil dadurch weder die bezweckte Rechts- und Planungssicherheit noch eine Entlastung des Arbeitsmarkts herbeigeführt werden konnte.

„Die Aufforderung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, diesen Vorgriffserlass nochmals auf seine Praktikabilität hin zu überprüfen, unterstütze ich deshalb nachdrücklich“, sagt Minister Lucha.

Integrationsbemühungen honorieren

Das Bleiberecht gut integrierter, erwerbstätiger Geflüchteter müsse verbessert werden, indem vorhandene Ermessenspielräume vom Land auch tatsächlich genutzt werden. Konkret soll der Zugang zum Bleiberecht für Geduldete, die sich vorbildlich in die Gesellschaft integriert haben, gestärkt werden. Dies ist bei nachhaltiger Integration wie zum Beispiel bei herausgehobenem sozialen Engagement oder besonderer beruflicher Integration der Fall. Innerhalb des bundesrechtlichen Rahmens könnte beschäftigten Geflüchteten etwa ein Zeitraum zur Passbeschaffung eingeräumt werden, Übergangszeiten könnten mit einer „humanitären Duldung“ überbrückt oder der Übergang in eine künftige Ausbildung erleichtert werden.

Andere Bundesländer wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz seien bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und hätten die Bleiberechte Geduldeter gestärkt. „Wir müssen Ermessenspielräume optimal nutzen, den Behörden Entscheidungshilfen an die Hand gegeben und Integrationsbemühungen honorieren“, so Lucha abschließend.