„Die heute zwischen Bund und Ländern vereinbarten Eckpunkte sind ein Meilenstein hin zu einer zukunfts- und stärker qualitätsorientierten Krankenhauslandschaft in Deutschland. Bund und Länder unterstreichen damit ihren Willen, sowohl die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten im stationären Sektor zu sichern, als auch einen notwendigen Strukturwandel in der deutschen Krankenhauslandschaft einzuleiten“, so Gesundheitsministerin Katrin Altpeter und die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis.
Gesundheitsministerin Katrin Altpeter zeigte sich besonders darüber erfreut, dass die Arbeitsgruppe sehr differenzierte Vorschläge unterbreitet habe, um die seit längerem zu Tage tretenden Defizite in der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser zu beseitigen. Ihr sei es zudem ein wichtiges Anliegen, dass sich die Arbeitsbedingungen in der patientennahen Pflege nun verbesserten. Hier sei vor allem das Pflegeförderprogramm sehr hilfreich.
Hilde Mattheis wies darauf hin, dass die SPD bereits im Bundestagswahlkampf betont hat, dass für sie eine bessere stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten untrennbar mit der Frage von mehr Pflegepersonal am Krankenhausbett verbunden ist. „Wir konnten uns nun in den Verhandlungen mit unserer Forderung nach einem Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren durchsetzen. Dies ist aber nur ein erster Schritt. Darüber hinaus wird eine Kommission eingesetzt, die bis spätestens 2017 Vorschläge für eine sachgerechte Abbildung der Pflege bei den Kosten im Krankenhaus erarbeitet.“
Altpeter und Mattheis unterstrichen, dass der notwendig gewordene Umstrukturierungsprozess der Krankenhauslandschaft jetzt ebenfalls eingeleitet werde.
„Wir haben darauf gedrängt, zusätzliche Mittel für Umstrukturierungsmaßnahmen bereitzustellen. Danach wird nun ein Strukturfonds in Höhe von 500 Mio. Euro aufgelegt, der diesen Prozess beschleunigt. Die Länder werden ihrerseits zusätzliche Mittel in gleicher Höhe aufbringen, um ihre Krankenhauslandschaft zukunftsfähig zu machen. Der Fonds wird den Abbau von Überkapazitäten beschleunigen und die Umwandlung von Krankenhäusern in z. B. Gesundheits- oder Pflegezentren ermöglichen.“
Die hierfür notwendigen gesetzlichen Grundlagen würden im Jahr 2015 geschaffen.