Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat den Gesetzentwurf zur Einführung des Wahlrechts für Menschen mit Betreuungsbedarf als einen Meilenstein auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft gelobt.
Minister Manne Lucha hat ein Plädoyer für die inklusive Gesellschaft und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gehalten. Anlass war die Debatte um den Gesetzentwurf der beiden grün-schwarzen Regierungsfraktionen zur Einführung des Wahlrechts von Menschen mit Betreuungsbedarf im Landtag von Baden-Württemberg.
„Eine moderne Gesellschaft setzt auf gleichberechtigte politische Teilhabe von allen Menschen. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ist eine rechtzeitige, pragmatische und gerechte Lösung. Wir schreiben damit ein Stück Demokratiegeschichte“, so Lucha. „Eine moderne Gesellschaft, die auf Zusammenhalt ausgerichtet ist, muss sich daran messen lassen, welche Mitbestimmungsmöglichkeiten und Teilhaberechte sie den Menschen zutraut.“
Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen seien bislang verfassungswidrig
Mit seiner jüngsten Entscheidung habe das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt, dass die bislang pauschal geltenden Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen verfassungswidrig seien. „Es gibt also keinen Grund mehr zu zögern. Wir sind in der Lage, zügig, konsequent und auf einer guten Basis zu handeln. Mit dem Urteil können wir jetzt verfassungsrechtliche Fragen in der Landesgesetzgebung berücksichtigen und somit im Interesse der Menschen mit Behinderungen ein sicheres und zweifelsfreies Wahlrecht gestalten“, sagte Lucha weiter. „Die im Gesetzentwurf enthaltene Übergangsregelung bietet eine gerechte Lösung, damit Menschen mit Behinderungen bei den anstehenden Kommunalwahlen das ihnen zustehende Wahlrecht ausüben können.“
Der Sozial- und Integrationsminister bezeichnete den Gesetzentwurf als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in die inklusive Gesellschaft.