Coronavirus / Impfen

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Digitale Informationsveranstaltung am 3. Februar 2022

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Am kommenden Donnerstag (3. Februar) veranstaltet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Veranstaltung wird im Livestream übertragen.

Am kommenden Donnerstag (3. Februar) von 19 bis 20 Uhr veranstaltet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sie wird über die Website „dranbleibenBW“ im Livestream übertragen. Fragen können vorab und auch während der Veranstaltung über frage@dranbleiben-bw.de eingereicht werden. Sie werden während der Veranstaltung beantwortet.

Forum für Fragen rund um das Thema Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Wie schützen wir insbesondere Ältere und vorerkrankte Menschen, Kranke sowie Menschen mit Behinderungen zusätzlich gegen eine Corona-Infektion? Um gerade diesen besonders vulnerablen Personen einen weiteren Schutz zu gewähren, tritt ab 15. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Die Impfung der Beschäftigten dieser Einrichtungen stellt einen wichtigen zusätzlichen Schutzschirm für diesen besonders schutzbedürftigen Personenkreis dar.

Die meisten Beschäftigten in diesem Bereich sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben sich daher bereits zweifach impfen lassen und besitzen somit eine Grundimmunisierung, viele von ihnen haben auch schon ihre Auffrischimpfung erhalten, sind also geboostert. Manchen Beschäftigten stellt sich daher die Frage, warum die Pflicht sich lediglich auf ihre Personengruppe beschränkt. Auch bestehen Fragen zur Durchsetzbarkeit und Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Diese und weitere Fragen von im Gesundheits- und Sozialwesen Beschäftigten, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Angehörigen von vulnerablen Personen sowie weiteren Interessierten beantwortet der Amtschef des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, Prof. Dr. Uwe Lahl, gemeinsam mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus dem Sozialministerium.

Mit dabei sind:

  • Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef
  • Dr. Tobias Schneider, Leitung Abteilung 3 - Soziales
  • Dr. Thilo Walker, Leitung Abteilung 5 - Gesundheit
  • Christine Engelhardt, Leitung Abteilung 6 - Sozialversicherung
  • Dr. Jochen Wehrle, Abteilung 7 – Landesgesundheitsamt

Hintergrund zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Medizinischem Personal und Pflegepersonal kommt bei der Versorgung von hochbetagten, pflegebedürftigen Personen sowie chronisch Kranken und Menschen mit Behinderungen eine besondere Verantwortung zu. Der enge und oft intensive Kontakt zu gefährdeten Menschen macht es notwendig, dass das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vollständig geimpft ist. Das trägt zu einem verlässlichen Schutz vor dem Coronavirus bei und verhindert die Weiterverbreitung des Virus. Die Frist für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März wurde gewählt, um allen nicht geimpften Personen aus diesem Bereich ausreichend Zeit zu geben, sich vollständig impfen zu lassen.

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

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