Behindertenwahlrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlrechtes im Innenausschuss des Landtages

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Stephanie Aeffner fordert den Gesetzgeber auf, jetzt die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Wahlrecht zu beenden.

„Es ist erfreulich, dass der Innenausschuss des Landtages von Baden-Württemberg sich einig ist, dass die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen beendet werden sollen“, so die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner. Dass dies aber nicht im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Kommunalwahlrechtes erfolgt, kritisiert Aeffner scharf.

Die Regierungsfraktionen wollen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hierzu abwarten, aber das Gesetz noch rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl ändern. Dafür zeigte Aeffner aus mehreren Gründen keinerlei Verständnis. „Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse bezieht sich auf die Bundestagswahl 2013. Bis heute ist allerdings nicht einmal ein Verhandlungstermin anberaumt. Damit wurde den betroffenen Personen ihr Bürgerrecht auf gleichberechtigte Teilhabe an Wahlen bei den letzten Kommunal – und Europawahlen 2014, bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 sowie bei der letzten Bundestagswahl weiter vorenthalten. Daher kann es nicht sein, dass der Gesetzgeber erneut nur abwartet. Denn was gedenkt der Gesetzgeber zu tun, wenn es vor der Kommunalwahl 2019 erneut nicht rechtzeitig eine Entscheidung des Gerichtes gibt?“ zeigte sich Aeffner enttäuscht. „Politik könne doch nicht nur dann handeln, wenn ihr per Urteil attestiert würde, dass die bisherige Praxis verfassungswidrig sei“, so Aeffner weiter.

Zudem sei die Bundesrepublik Deutschland bereits 2015 anlässlich ihrer Staatenprüfung durch den UN-Menschenrechtsausschuss in den sogenannten „abschließenden Bemerkungen“ aufgefordert worden, alle Gesetze und sonstige Vorschriften aufzuheben, durch die Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht vorenthalten wird. „Menschen mit Behinderungen können nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet werden. Sie leben im Hier und Jetzt und wollen endlich in den gleichberechtigten Genuss ihrer Grund- und Menschenrechte kommen. Sie sind gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Und daher müssen sie auch gleiche Möglichkeiten haben, unter anderem durch Ausübung des Wahlrechtes auf Politik und damit auf die Gestaltung ihres Lebens Einfluss zu nehmen. Daher muss der Gesetzgeber jetzt sicherstellen, dass die Wahlrechtsauschlüsse – auch bei fehlendem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – rechtzeitig vor den nächsten Wahlen beendet werden“, forderte Aeffner in Richtung des Parlamentes.