Einstimmig haben die Mitglieder der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) in Potsdam einem Antrag aus dem Südwesten zugestimmt, die sogenannte 3+2-Regelung für geflüchtete Auszubildende ohne Schutzstatus auch auf einjährige Helferberufe auszuweiten. Im März dieses Jahres hatte bereits die Integrationsministerkonferenz unter Vorsitz Baden-Württembergs einen entsprechenden Beschluss gefasst, der nun auch von der ASMK ausdrücklich unterstützt wird.
„Ich freue mich, dass wir in dieser Sache nun einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind. Die ,3+2-Regelung‘ schafft Rechtssicherheit für Geflüchtete und ausbildende Betriebe gleichermaßen. Der Ball liegt jetzt im Feld einer künftigen Bundesregierung“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Rande der Konferenz. „3+2“ bedeutet, dass Flüchtlinge während ihrer Ausbildung eine Duldung und anschließend ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für die Beschäftigung im erlernten Beruf erhalten.
Planungssicherheit für Geflüchtete und Ausbildungsbetriebe schaffen
„Gerade in Berufen wie der Alten- oder Krankenpflege absolvieren viele Zuwanderinnen und Zuwanderer wegen mangelnder Sprachkenntnisse oder nicht erfüllter Bildungsvoraussetzungen zunächst eine Helferausbildung. Sie ist sozusagen das Sprungbrett für die anschließende qualifizierte Ausbildung“, so Minister Lucha. Doch gerade diese Helferberufe würden derzeit nicht von der „3+2-Regelung“ eingeschlossen. Trotz allen Engagements müssten die Auszubildenden daher jederzeit damit rechnen, abgeschoben zu werden.
„Das schafft nicht nur bei den Geflüchteten selbst, sondern auch in den Ausbildungsunternehmen große Unsicherheit. Dabei brauchen wir besonders in Mangelberufen wie der Altenpflege qualifizierten Nachwuchs. Deshalb besteht hier dringender Nachbesserungsbedarf“, betonte Lucha.
Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) in Rheinland-Pfalz