Die kommunalen Landesverbände, der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), die Liga der freien Wohlfahrtspflege und die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen haben sich nach langwierigen Verhandlungen auf einen Landesrahmenvertrag geeinigt, der die Grundlage für die künftigen Leistungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Bundesteilhabegesetz bildet.
Zum 1. Januar 2020 ist die wesentliche Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten: Es beinhaltet ein eigenständiges Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen. Eine vom Ministerium für Soziales und Integration moderierte Arbeitsgruppe aus Städtetag, Landkreistag, KVJS, der Liga sowie der BadenWürttembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) als Vertreter der Leistungserbringer, der Landesbehindertenbeauftragten und weiteren Vertretern der Menschen mit Behinderungen hat sich nun auf einen Vertrag geeinigt, mit dem man auf die Wünsche und Vorstellungen der Menschen eingehen kann. Im Mittelpunkt steht deren individueller Bedarf für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben durch personenzentrierte Leistungen. Die Angebote sind damit effizient, flexibel und mit wenig Bürokratie umzusetzen.
Die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner zeigt sich mit dem Ergebnis sichtlich zufrieden: „Die Einigung ist ein wichtiges Zeichen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft“, sagt sie. „Hatten sich bisher die Menschen an das System mit seinen Einrichtungen anzupassen, ist nun die Voraussetzung geschaffen, dass die Angebote nach und nach umgestaltet werden können. Es wird Aufgabe der Leistungserbringer und einer klugen Sozialplanung vor Ort sein, dass die Leistungen zu den Menschen kommen – dorthin wo sie leben wollen, sodass sie ihren Alltag genauso selbstbestimmt gestalten können, wie Menschen ohne Behinderungen. Unabhängig davon, ob sie in einer Einrichtung leben oder in einer eigenen Wohnung.“
„Damit Menschen mit Behinderungen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können, nehmen wir zusätzliche kommunale Gelder in die Hand“, sagt Prof. Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags. „Zudem konnten wir uns darauf einigen, mehr Transparenz und Möglichkeiten der Qualitätssicherung zu schaffen: Durch Nachweise zum Personaleinsatz und zu den tatsächlich entstandenen Kosten können wir prüfen, dass das Geld tatsächlich bei den Menschen ankommt. Denn das Ziel der kommunalen Landesverbände war und ist eine auf Personen orientierte Hilfe. Der Landesrahmenvertrag bildet dafür einen verlässlichen Rahmen und liefert Klarheit in den Abläufen.“
Auch die Liga als Vertreter der Leistungserbringer hat sich stark für landeseinheitliche Lebensverhältnisse der Menschen eingebracht: „Wir haben nun Sicherheit geschaffen für die Verhandlungen vor Ort“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorsitzende der Liga. „Bei 44 Stadt und Landkreisen geht das nur über einen verbindlichen Rahmen. Wir haben uns auf Regeln für die Ermittlung der Personalausstattung geeinigt, damit wir die Menschen in guter Qualität und zugewandt so unterstützen können, wie es ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht – und weil die erforderliche Assistenz nicht an den Kosten scheitern darf.“
Froh und erleichtert über die Einigung bei den Verhandlungen zeigte sich der Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha: „Heute ist ein guter Tag für alle Menschen mit Behinderungen in BadenWürttemberg. Es war unser gemeinsames Ziel, nicht nur die Paragrafen des BTHG abzuschreiben, sondern sie mit Leben zu füllen. Sie haben mit der heutigen Vereinbarung einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, die Lebenssituation und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken“, dankte der Minister allen Beteiligten. „Mit dem jetzt vereinbarten, qualitativ hochwertigen Rahmenvertrag gehen wir einen großen Schritt zur rechtlichen Umsetzung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben der Gesellschaft in BadenWürttemberg“, so Lucha.
Die BWKG spricht sich für eine partnerschaftliche und faire Umsetzung des neuen Landesrahmenvertrags aus, mit der gewährleistet wird, dass das bisher bewilligte Budget der Leistungserbringer noch für eine Übergangszeit erhalten bleibt.
Nun müssen die vereinbarten Eckpunkte in den Gremien der Verhandlungspartner beschlossen werden.
Hintergrund:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beinhaltet ein eigenständiges Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch SGB IX. Den Rahmen dafür bildet der Landesrahmenvertrag zwischen den Stadt und Landkreisen als Leistungsträger und den von der Liga der freien Wohlfahrtspflege vertretenen Leistungserbringern. Zum 1. Januar 2020 trat zunächst eine Übergangsvereinbarung in Kraft als vorläufige vertragliche Grundlage für die Leistungen der Eingliederungshilfe.