Corona-Verordnung

Erste Ergebnisse der regierungsinternen Abstimmung zur neuen Corona-Verordnung

Menschen sitzen im Stuttgarter Schlosspark auf Mauer, im Hintergrund vollbesetzte Tische eines Biergartens.

Grundsätzlich 3 G-Pflicht in Innenbereichen / PCR-Tests nur für Clubs und Diskotheken vorgesehen, ansonsten genügen Antigenschnelltests

Die Landesregierung hat sich auf wichtige Punkte der neuen Corona-Verordnung, die am Montag, 16. August, in Kraft treten soll, verständigt.

An diesem Wochenende soll die Verordnung notverkündet werden, letzte Details befinden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Fest steht allerdings bereits: Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereich (Kultur, Gastro, Friseur etc), soll ein Antigenschnelltest ausreichen. „Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (13. August) in Stuttgart. 

Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien (Festivals etc.) soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.

Das Landesgesundheitsamt wird von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems (Auslastung der Intensivbetten, AIB) abgeben, bei der auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) berücksichtigt werden. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz werden umgesetzt

Lucha stellte noch einmal klar: „Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Baden-Württemberg prescht hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setzt am kommenden Montag die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz um. Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreichen. Es macht deshalb keinen Sinn, so lange zu warten, sondern jetzt schon zügig mit einem neuen Konzept und neuen Maßnahmen gegenzusteuern. Das machen wir mit unserer neuen Verordnung. Ganz wichtig: Selbstverständlich wird die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für unser politisches Handeln spielen, allerdings richten wir künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens.“

Lucha: „Unser Ziel ist, jetzt vor die Lage zu kommen. Es war absehbar, dass die Infektionszahlen nun wieder ansteigen werden, da sich die Delta-Variante unter den nicht-geimpften Menschen ausbreiten wird. Deshalb können Öffnungen und ein Zurück zu mehr Normalität nur mit der 3-G-Regel erfolgen. Das muss allen klar sein. Die Menschen sollen ihre Freiheiten zurückbekommen, aber mit diesen Freiheiten müssen wir alle sehr verantwortungsvoll umgehen, da die Pandemie längst noch nicht vorbei ist.“ 

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