Sozialministerin Katrin Altpeter will stärker auf die Bewilligungspraxis der Krankenkassen bei Mutter-Kind-Kuren achten. Obwohl diese Kuren, ebenso wie die Vater-Kind-Kuren, bereits 2007 als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben worden seien, sträubten sich Kassen noch immer gegen diese Leistung. Deren Begründung, vor einer solchen Kur müssten alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein, wies die Ministerin als „nicht gesetzeskonform“ zurück. „Der Grundsatz ambulant vor stationär gilt hier ausdrücklich nicht“, stellte Sozialministerin Katrin Altpeter am Freitag (15.7.) klar.
Bei der Feier zur Einweihung der umgebauten Evangelischen Mutter-Kind-Kurklinik in Loßburg betonte die Ministerin: „Fachleute wissen, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Gesundheit der Mütter und der ihrer Kinder besteht. Sind die Mütter stark belastet, zeigen die Kinder meist Verhaltensauffälligkeiten. Eine überaus positive Wirkung auf das Sozialverhalten haben daher Hilfen für Mutter und Kind.“
Die Ministerin kritisierte, dass nach einer deutlichen Zunahme der Leistungen unmittelbar nach der Gesetzesänderung 2007 sich nun wieder ein Rückgang andeute. „Dabei war die Absicht des Gesetzgebers klar“, so Altpeter. „Es war eine der wesentlichen Maßnahmen der letzten Gesundheitsreform unter der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Mütter – und auch Väter – verdienen eine besondere Beachtung in der Gesundheitsversorgung.“
Das baden-württembergische Sozialministerium habe deshalb den Krankenkassen klare Ausführungen zum Bewilligungsverfahren an die Hand gegeben. „Ich bin zuversichtlich, dass wir künftig wieder mehr Bewilligungen haben werden.“ Dann könnten die Frauen und Männer auch die neuen Räumlichkeiten in Loßburg genießen. Als eine der Einrichtungen des Müttergenesungswerks sei die Klinik durch den Neubau noch attraktiver geworden. Sie sei bestens geeignet um den Müttern und ihren Kindern neue Kraft zur Bewältigung der täglichen Herausforderungen zu spenden, so die Ministerin.
Das Müttergenesungswerk leiste dabei einen unschätzbaren Beitrag. Mit der Gründung der Elly-Heuss-Knapp Stiftung vor über 60 Jahren ist das größte Netzwerk an Beratungs- und Gesundheitsangeboten für Frauen in Deutschland entstanden. Allein in Baden-Württemberg bestehen 180 Beratungs- und Vermittlungsstellen sowie 7 anerkannte gemeinnützige Einrichtungen.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg