Rettungswesen

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung gesichert

Der Streit um die Finanzierung der Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg ist beigelegt. Wie Jürgen Lämmle, der Amtschef des Sozialministeriums, nach einem Spitzengespräch mitteilte, haben sich die Krankenkassen und die Rettungsdienstorganisationen darauf geeinigt, dass die Notfallsanitäterausbildung im Oktober starten kann.

Die getroffene Vereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Im kommenden Jahr wollen sich Kassen und Rettungsdienstorganisationen erneut zusammensetzen, um aufgrund der bis dahin gewonnen Erfahrungen eine längerfristige Vereinbarung zu treffen.

„Ich freue mich, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung für diese wichtige neue Ausbildung gerecht geworden sind und eine Lösung gefunden haben“, sagte Jürgen Lämmle. Das Ministerium hatte das Gespräch zwischen Kassen und Rettungsdiensten moderiert.

Seit dem 1. Januar sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schafft mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungssanitäters tritt. Anders als der Rettungssanitäter, dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, soll der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungssanitäter und dadurch die Notärzte entlasten.  

Bislang strittig war die Frage, wer die Kosten für die neue Ausbildung übernimmt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Ländern mitgeteilt, dass die gesamten Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen. Da dies aber nicht im Gesetzestext, sondern lediglich in der Gesetzesbegründung steht, konnte bisher zwischen Kassen und Rettungsdienstorganisationen keine Einigung über die Kosten und die Kostenträgerschaft erzielt werden.

Das Sozialministerium hat auf dem heutigen Treffen zugesagt, bis zum kommenden Jahr zu prüfen, wie die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung am besten dauerhaft präzisiert werden können.