„Die großen Flüchtlingsströme lösen vielfältiges und sehr kreatives Bürgerschaftliches Engagement bei den Menschen in Baden-Württemberg aus. Diese Bereitschaft ist ein wesentlicher Schritt in Richtung gelingender Integration und dazu leisten die lokalen Bündnisse für Flüchtlingshilfe einen wichtigen Beitrag“, freuten sich Sozialministerin Katrin Altpeter und Staatsrätin Gisela Erler.
Der Ministerrat hatte am Dienstag (10. November 2015), nach der gelungenen ersten Fördertranche, eine Verlängerung des Projekts „Lokale Bündnisse für Flüchtlingshilfe – Gemeinsam in Vielfalt“ beschlossen.
„Ob Hausräte in Unterkünften in Horb oder Flüchtlingslotsen in Bad-Rappenau: die ausgewählten 67 Projekte der ersten Tranche sind ein buntes Spiegelbild von ehrenamtlicher Tatkraft und kreativem Gestaltungswillen in allen Landesteilen“, sagte die Staatsrätin. Bei der ersten Ausschreibung seien deutlich mehr Anträge eingegangen, als am Ende gefördert hätten werden können.
„Es waren allesamt gute Ideen und Konzeptionen. Da war für uns klar, dass enormer Bedarf besteht und wir die lokalen Bündnisse für Flüchtlingshilfe auch weiterhin unterstützen wollen. Die Fortführung des Förderprogramms ist daher ein wichtiges politisches Signal in alle Stadt- und Landkreise hinein“, ergänzte die Sozialministerin. Mit der Fortführung bekämen auch die bisher nicht zum Zuge gekommenen ehrenamtlichen Initiativen abermals eine Chance auf Förderung. Die Erfahrungen der ersten Fördertranche hätten gezeigt, dass der Bedarf größerer Städte beziehungswiese von Landkreisen in Kooperationen mit den kreisangehörigen Kommunen über die festgelegte Regelförderung von 15.000 Euro hinausgehe. „Wir werden nun den Fördersatz dort auf bis zu 50.000 Euro pro Bündnis erhöhen“, kündigte Altpeter an.
Bei der Fortführung solle das bisherige Zwei-Säulen-Konzept beibehalten werden. Neben der Förderung konkreter Projekte werden daher auch zukünftig Mittel für die Basisqualifizierung der bürgerschaftlich Engagierten eingesetzt. „Ehrenamtliche Helfer spielen eine entscheidende Rolle in allen Bereichen der Flüchtlingshilfe. Sie sind eine unverzichtbare Stütze für die Hauptamtlichen Kräfte, müssen hierfür aber auch entsprechend geschult werden“, betonte Staatsrätin Erler.
Für die Förderung der Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft sind im Jahr 2016 insgesamt zwei Millionen Euro im Regierungsentwurf des zweiten Nachtragshaushalts vorgesehen.