Inklusion

Förderung für Modellprojekte zur Inklusion wird fortgeführt

Sozialministerin Katrin Altpeter stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für innovative Projekte zur Verfügung, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in Baden-Württemberg voranbringen sollen.

Bis Ende Juni können sich Selbsthilfeorganisationen, Behinderteneinrichtungen, Kommunen, Vereine und Initiativen um eine Förderung im Rahmen von „Impulse Inklusion“ bewerben. Das Programm läuft bis Ende 2015. Allein in diesem Jahr 2014 stehen dafür voraussichtlich bis zu 1 Mio. Euro zur Verfügung. „Inklusion ist nicht nur ein Thema für Spezialisten. Sie kann nur gelingen, wenn alle mitmachen. Deshalb fördern wir mit dem Förderprogramm Menschen, die sich in ihren Gemeinden oder ihrer Nachbarschaft dafür engagieren wollen, den Inklusionsgedanken in Baden-Württemberg umzusetzen“, sagte die Ministerin am Freitag (4. April) in Stuttgart.

Gefördert werden Projekte, die durch neue und kreative Ideen und Lösungsansätze die Inklusion in Baden-Württemberg voranbringen. Ein Schwerpunkt soll der Ministerin zufolge auf Projekten liegen, die Menschen mit Behinderungen Lebensräume eröffnen, die bisher nicht oder nach wie vor nur schwer zugänglich sind. Dazu gehört beispielsweise das Mitwirken am politischen, gesellschaftlichen oder kulturellen Leben. Durch die Förderung von Projekten, in denen mehrere Partner gemeinsam Netzwerkstrukturen aufbauen, soll der gesamtgesellschaftliche Auftrag unterstrichen werden, Inklusion im Land umzusetzen. Wert legt die Ministerin darauf, dass in den geförderten Projekten Menschen mit und ohne Behinderungen die Projekte im Sinne einer Teilhabe in allen Lebensbereichen gemeinsam entwickeln, planen, durchführen und auswerten.

„Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen mit Behinderungen sich aktiv an der Mitgestaltung des öffentlichen Lebens beteiligen können. Sie haben ebenso wie Menschen ohne Behinderungen das Recht darauf, im Gemeinderat mitzuarbeiten, sich bei der Organisation von Stadtteilfesten zu beteiligen oder sich im Vorstand eines Sportvereins zu engagieren. Damit ihnen das möglich ist, müssen diese Gremien für sie auch zugänglich und nutzbar sein. Dazu werden die Projekte, die durch „Impulse Inklusion“ gefördert werden, wesentlich beitragen“, so die Ministerin.

Ergänzende Informationen:

Das Förderprogramm „Impulse Inklusion“ wurde 2013 zum ersten Mal aufgelegt, damals mit dem Förderschwerpunkt Sozialraumförderung. 45 Modellprojekte aus dem ganzen Land wurden ausgesucht und gefördert.

Die Entscheidung für das Förderprogramm traf Ministerin Altpeter mit Blick auf die Empfehlungen des im Dezember 2012 veröffentlichten „Impulspapier Inklusion“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Papier ist das Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses zur Zukunft der Hilfe für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg (dem nach dem Ort der Auftaktveranstaltung bezeichneten Gültsteinprozess). Darin formulierte Vorschläge werden unter anderem mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ umgesetzt.