Coronavirus/Impfen

Für jeden Landkreis künftig mindestens ein Mobiles Impfteam zuständig

Einsatzbus eines Mobilen Impfteams in Stuttgart

Die Verteilung der Teams ist an transparente Kriterien geknüpft

Um Schwung in die Impfkampagne zu bringen, hatte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Anfang der Woche die Aufstockung der Mobilen Impfteams von 30 auf bis zu 80 angekündigt. Am heutigen Freitag (5. November) hat sich das Ministerium nun auf die Verteilung der Teams im Land verständigt. Liste zur Verteilung der Impfteams (PDF)

„Wichtig war uns, dass die 12 Standorte so gestärkt werden, dass für die Versorgung der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg mindestens die Impfkapazität eines Mobilen Impfteams zur Verfügung steht. Dieses unterstützt die lokale Ärzteschaft bei der Impfkampagne, bietet zum Beispiel Pop-up-Impfangebote in den Gemeinden an und übernimmt die Auffrischimpfungen in Alten- und Pflegeheimen. Die Verteilung der Teams haben wir an transparente Kriterien wie die Impfquote, die Inzidenz, die Versorgung mit Arztpraxen bzw. Impfpraxen sowie die bisherige Ausstattung mit Impfteams in Relation zur Einwohnerzahl geknüpft. Die zusätzlichen Teams werden an den bekannten zwölf Krankenhaus-Standorten stationiert, damit wir uns die nötige Flexibilität erhalten. Wichtig ist, dass wir jetzt zusammen mit den niedergelassenen Ärzten die Impfkampagne weiter voranbringen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (5. November). 

Seit gut vier Wochen ist die Impfkampagne wie geplant in die Regelversorgung der niedergelassenen Ärzteschaft und der Betriebsärzte übergegangen. Um dennoch drohende Engpässe zu vermeiden, unterstützt das Land die Ärzteschaft mit mobiler Impfkapazität. Aufgrund des teilweise enormen Andrangs vor den Impfbussen und lokalen Impfstationen sowie der stark belasteten Arztpraxen plant das Gesundheitsministerium zudem in der kommenden Woche einen Vorstoß im Kabinett, um weitere 50 MIT aufzusetzen. Dann stünde Impfkapazität von bis zu 130 Mobilen Impfteams in Baden-Württemberg zur Verfügung.

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