Medizinethik

Gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) nimmt Arbeit auf

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Die gemeinsame PID-Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik kann mit ihrer Arbeit beginnen. Die konstituierende Sitzung des Gremiums findet am kommenden Mittwoch (15. Juli) statt.

Die Ethikkommission ist gemäß dem von den beteiligten Ländern geschlossenen Staatsvertrag bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt. Gesundheitsministerin Katrin Altpeter dankte der Landesärztekammer Baden-Württemberg dafür, dass sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen hat. „Die Landesärztekammer ist auf Grund ihrer Fachkompetenz die geeignete und kompetente Stelle für die Ansiedlung der Ethikkommission.“

Die PID-Ethikkommission hat die Aufgabe, Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik zu bewerten. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist eine solche Behandlung nur ausnahmsweise und nur unter strengen Voraussetzungen zuzulassen.

Der Kommission gehören acht Mitglieder an:

  • Vier medizinische Sachverständige aus den durch die PID berührten Fachrichtungen,
  • jeweils ein Sachverständiger oder eine Sachverständige der Fachrichtungen Ethik und der Fachrichtung Recht.
  • Dazu kommen eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Organisation, die sich in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten engagiert
  • sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Organisation, die sich in einem der am Staatsvertrag beteiligten Länder maßgeblich für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen engagiert.

Die Mitglieder und deren Vertreterinnen oder Vertreter wurden nach Beteiligung der jeweils zuständigen Landesärztekammern im Einvernehmen mit allen am Staatsvertrag beteiligten Ländern benannt und von der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die Dauer von zunächst fünf Jahren berufen. Sie sind in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nicht weisungsgebunden.

Einzelfallentscheidung nach eingehender Prüfung

Die Bewertung der Zulässigkeit einer Präimplantationsdiagnostik wird neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte zu berücksichtigen haben. Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg und selbst niedergelassener Gynäkologe, betonte: „Die PID wird ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zur Anwendung kommen. Es geht um Paare, die gegebenenfalls bereits Schlimmes erlebt haben und denen die Kommission einen Weg in einer belastenden Situation aufzeigen kann.“ Die Ärzteschaft wolle Paaren, für deren Nachkommen ein hohes Risiko einer familiär bekannten und schwerwiegenden genetischen Erkrankung besteht, die PID nur im Einzelfall und nach eingehender Prüfung des Für und Wider verantwortungsvoll ermöglichen.

Mit Blick auf die Konstituierung der PID-Ethikkommission berichtete Dr. Clever nicht ohne Stolz, dass es gelungen sei, die Kommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anzusiedeln. „Wir danken allen an der Einrichtung der länderübergreifenden Ethikkommission beteiligten Personen und Institutionen, insbesondere auch den Gesundheits- und Sozialministerinnen und -ministern sowie den Kammerpräsidenten der beteiligten Länder.“ Damit hob er nicht nur die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Sozialministerium anerkennend hervor, sondern auch die offene und zielorientierte Kooperation mit den Ärztekammern in den Bundesländern, die sich zu der länderübergreifenden PID-Ethikkommission zusammengeschlossen haben.

Dr. Clever wies darauf hin, dass bundesweit nur fünf Ethikkommissionen eingerichtet werden. Die geringe Anzahl von Ethikkommissionen trage maßgeblich zu einer bundesweit einheitlichen Entscheidungspraxis bei und könne die Anrufung verschiedener Ethikkommissionen in derselben Angelegenheit verhindern.

Zwei PID-Zentren in Baden-Württemberg zugelassen

Die Prüfung von zwei dem Sozialministerium vorliegenden Anträgen auf Zulassung als PID-Zentrum sei nun abgeschlossen worden, teilte Ministerin Altpeter mit. Die Antragsteller erfüllten die Zulassungsvoraussetzungen und die entsprechenden Bescheide würden in den nächsten Tagen zugestellt. Eines der Zentren sei in Heidelberg, das andere in Freiburg angesiedelt. Nähere Auskünfte zu den zugelassenen Zentren erteilt die PID-Ethikkommission bei der Landesärztekammer.

Nach den Worten von Ministerin Altpeter werden an die Zulassung von Einrichtungen, in denen eine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden soll, hohe Anforderungen gestellt. Damit solle sichergestellt werden, dass die Präimplantationsdiagnostik nur in besonders qualifizierten Einrichtungen und durch qualifiziertes Personal durchgeführt wird. Zur Sicherung und Überprüfung der Qualität werde die Zulassung zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Zentren müssten zudem gewährleisten, dass eine umfassende Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen durch qualifiziertes Personal erfolgt.

Die PID-Zentren seien zudem verpflichtet, der beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelten Zentralstelle in anonymisierter Form Informationen zu übermitteln, in denen die im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen dokumentiert werden.

Ergänzende Informationen zum Staatsvertrag, der Präimplantationsdiagnostik (PID) und der Ethikkommission

Seit dem 8. Juli 2015 sind alle Ratifikationsurkunden der am Staatsvertrag beteiligten Länder beim Sozialministerium Baden-Württemberg hinterlegt, so dass der Staatsvertrag nun in Kraft treten kann. Der Staatsvertrag war im vergangenen Jahr von den Gesundheitsministerinnen und -ministern aller beteiligten Länder unterzeichnet worden. Er konkretisiert die Vorgaben der Präimplantationsdiagnostikverordnung des Bundes (PIDV) für die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in einem PID-Zentrum, insbesondere die Zuständigkeit der gemeinsamen PID-Ethikkommission, ihre Zusammensetzung, die Benennung und Berufung der Mitglieder sowie die Berichtspflicht der Kommission gegenüber den beteiligten Ländern.

Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers (in vitro) erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter der Frau bezeichnet.

Nach § 3 a des Embryonenschutzgesetzes darf die Präimplantationsdiagnostik (PID) nur in strengen Ausnahmefällen bei genetischer Vorbelastung der Eltern durchgeführt werden, wenn die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes oder einer Tot- oder Fehlgeburt auf Grund dieser Erkrankung besteht. Die PID-Ethikkommission prüft den Antrag. Sie kann hierzu Sachverständige beiziehen, Gutachten anfordern, die antragsberechtigte Frau und gegebenenfalls den Mann, von dem die Samenzelle stammt, mündlich anhören. Die Entscheidung der PID-Ethikkommission wird der Antragsberechtigten innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Vorliegen der erforderlichen Angaben und vollständigen Unterlagen schriftlich bekannt gegeben.

Keine Indikation für PID sind Geschlechtsbestimmung ohne Krankheitsbezug, höheres Alter der Eltern sowie reproduktionsmedizinische Maßnahmen im Allgemeinen.

Die PID-Ethikkommission berichtet jährlich gegenüber dem Sozialministerium über die Anzahl der mit Zustimmung versehenen und der abgelehnten Anträge. Der Bericht gibt auch Auskunft darüber, welche erblichen Krankheiten Gegenstand der Prüfung durch die PID-Ethikkommission waren.