Auf Vorschlag von Sozialministerin Katrin Altpeter wurde Gerd Weimer vom Ministerpräsidenten zum Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt (Landesbehindertenbeauftragter). Zur Stärkung seiner Unabhängigkeit ist dieses Amt nach den Worten von Sozialministerin Altpeter erstmals in Baden-Württemberg an eine Person übertragen worden, die nicht zugleich auch Mitglied der Regierung ist. Der Beauftragte überwacht die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen und fungiert zudem als Beschwerde- und als Qualitätssicherungsstelle für behinderte Menschen und deren Verbände.
Ministerin Altpeter zeigte sich überzeugt, dass Gerd Weimer dank seiner vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen in herausragenden Positionen auf zahlreichen Feldern der Landespolitik, der Kommunalpolitik und der Sozialpolitik die Anliegen behinderter Menschen mit höchstem Sachverstand und Engagement vertreten und voranbringen werde.
Altpeter: „Gerd Weimer kennt sich bestens aus in der Politik, in der Verwaltung und in den vielfältigen Netzwerken behinderter Menschen. Er weiß, wie man die berechtigten Anliegen von Menschen mit Behinderungen erfolgreich durchsetzen kann. Seine Hartnäckigkeit, gepaart mit einem ausgeprägten Gefühl für soziale Gerechtigkeit und die Gleichheit der Menschen wird Weimer nun mit voller Kraft erfolgreich zugunsten der Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen.“
Gerd Weimer erläuterte vor der Landespresse die Ziele seiner Arbeit als Landesbehindertenbeauftragter: „Durch die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung vollzieht sich gegenwärtig ein spannender Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Inklusion auf sämtlichen politischen Ebenen und Lebensbereichen ist eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten. Dass ich mich in diesen Inklusionsprozess mit meinen Erfahrungen und Kompetenzen einbringen kann, freut mich sehr. Als Nicht-Regierungsmitglied bin ich unabhängig, werde mein Amt deshalb entsprechend ausüben und im Interesse für die Menschen mit Behinderung gegebenenfalls unbequem sein müssen. Ich strebe ein hohes Maß an Dialog und Kooperation mit Betroffenen, mit Behindertenorganisationen und allen staatlichen Instanzen an, denn nur gemeinsam kann Inklusion gelingen.“
Der Behindertenbeauftragte übt sein Amt ehrenamtlich aus und ist mit seiner Geschäftsstelle als Stabsstelle direkt an die Hausspitze (Ministerin) im Sozialministerium angesiedelt. Er soll so die Koordinations- und Mittlerfunktion zwischen der Landesregierung und den Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bestmöglich wahrnehmen können. Mit Blick auf die Querschnittsaufgabe der Politik für Menschen mit Behinderungen und die Funktion einer Anlaufstelle auch für die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist diese Ausgestaltung des Amtes mit einem Höchstmaß an Unabhängigkeit aus Sicht von Sozialministerin Altpeter zwingend.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Landes-Behindertenbeauftragte unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend tätig.
Gerd Weimer lässt sein bisheriges Amt als Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg wegen seiner neuen Funktion als Landesbehindertenbeauftragter ruhen. In dieser Funktion hatte er umfassende Erfahrungen mit dem vielfältigen und unterschiedlichen Spektrum sozialer Arbeit gesammelt. Zuvor war Weimer in seiner beruflichen Laufbahn Sozialbürgermeister der Stadt Tübingen sowie Abgeordneter des Landtags von Baden-Württemberg (siehe Anlage).
Weitere Hinweise für die Redaktionen:
Die Aufgaben und Befugnisse des Landes-Behindertenbeauftragten sind in § 14 des Landesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) normiert.
Er wirkt darauf hin, dass die Verpflichtung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Er setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt und Benachteiligungen beseitigt werden.
Öffentliche Stellen im Sinne des § 6 Abs. 1 L-BGG (also Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften, sofern sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden) sollen den Landes-Behindertenbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Akteneinsicht im Rahmen der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.
Der Landes-Behindertenbeauftragte erhält eine Aufwandsentschädigung. Die Geschäftsstelle erfordert eine Personalausstattung von drei Stellen. Wegen des Wegfalls des Amtes des politischen Staatssekretärs im Sozialministerium (samt dessen Geschäftsstelle) reduziert sich der tatsächliche Personalmehrbedarf auf eine Stelle.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg