Menschen mit Behinderungen

Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Neuregelung der außerklinischen Intensivpflege ist menschenrechtswidrig

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dabei geht es um das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPREG (ehemals RISG), das die Versorgung von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege regeln soll.

Die Beauftragten kritisieren, dass auch der neue Entwurf klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt, die in Artikel 19 festlegt, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ein Wunsch- und Wahlrecht des Wohn- und Aufenthaltsortes haben. Darüber hinaus bestimmt Artikel 4 der Konvention, dass „Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen sind“.

Gesetzentwurf ist ein nicht zu vertretender Eingriff in die Grundrechte

„Menschen mit Behinderungen, die einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Versorgung haben, würden mit diesem Gesetzentwurf deutlich schlechter gestellt als bisher,“ betonte die Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner heute in Stuttgart. „Nicht mehr die betroffenen Menschen selbst, sondern die Krankenkassen sollen zukünftig entscheiden, wo die Behandlung stattfindet - ob zu Hause, im Pflegeheim oder in einer speziellen Einrichtung für Intensivpflege. Das ist ein nicht zu vertretender Eingriff in die Grundrechte“, so Stephanie Aeffner weiter.

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Ländern, kritisiert darüber hinaus die mangelhafte Einbindung der Menschen mit Behinderungen: „Zudem fordere ich Herrn Spahn auf, die Verbände der Menschen mit Behinderungen und den Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausführlich an dem Entwurfsprozess zu beteiligen und ausreichende Fristen für die Verbändeanhörung zu gewähren. Ein Prozess auf Augenhöhe sollte heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein“.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nach vehementen Protesten der Verbände der Menschen mit Behinderungen, Ärzten und des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, den ersten Gesetzesentwurf des RISG, jetzt GKV-IPREG, angepasst. Der Widerstand richtete sich vor allem dagegen, dass Intensivpflege in der eigenen Wohnung aus Kostengründen zur Ausnahme werden sollte. Nun wurde ein sogenannter Bestandsschutz eingefügt, der aber nicht für zukünftige Fälle gelten soll. Der zweite Entwurf befindet sich jetzt in der Ressortanhörung.

Die Beauftragten der Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben in der beigefügten gemeinsamen Erklärung ihre Kritik geäußert.

// //