Kontrolle

Heimaufsicht: neuer Prüfleitfaden für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

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Die Heimaufsicht in Baden-Württemberg überprüft Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Zukunft mithilfe eines speziell für diese Heime entwickelten Prüfleitfadens. „Mit dem neuen Leitfaden stellen wir sicher, dass die Heimaufsicht bei ihren Kontrollen den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung trägt“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter am Donnerstag in Stuttgart. Die Landesregierung verfolge das Ziel, die gute Lebensqualität in den baden-württembergischen Einrichtungen stets weiter zu verbessern. Der Prüfleitfaden unterstütze die Heimaufsicht dabei, die Qualität in den Heimen zu sichern und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.

Bisher wurde für die Prüfung der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ein Leitfaden aus dem Jahr 2010 genutzt, der vornehmlich auf die Bedürfnisse von Altenpflegeeinrichtungen zugeschnitten ist. Der neue Leitfaden ist ein weiterer Schritt der Landesregierung auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Vereinbarung misst der Teilhabe von Menschen mit Behinderung einen hohen Wert bei. „Mit dem neuen Prüfleitfaden können wir besser auf die Interessen der Bewohner von Heimen eingehen und ihre Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung fördern“, sagte Ministerin Altpeter. So werde zukünftig auch die jeweilige Ausrichtung der Einrichtung je nach Art der Behinderung oder Beeinträchtigung berücksichtigt.

Der Prüfleitfaden bildet entsprechend des Landesheimgesetzes und seiner Verordnungen die gesamte Bandbreite der Prüfung ab. Er dient den Prüferinnen und Prüfern als Arbeitshilfe. Die Überprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt und werden in Baden-Württemberg von den Heimaufsichtsbehörden in den 44 Stadt- und Landkreisen durchgeführt. „Die Heimaufsicht ist ein unverzichtbarer Baustein für die Qualitätsentwicklung in den Pflegeheimen und in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg“, betonte Ministerin Altpeter.

Erstellt wurde der neue Prüfleitfaden durch eine vom Sozialministerium moderierte Arbeitsgruppe, in der u. a. Vertreter aus der Eingliederungshilfe und der Heimaufsicht sowie der Landesarzt für behinderte Menschen mitgewirkt haben. „Mir war wichtig, die Kompetenzen aus den verschiedenen Fachbereichen in das Verfahren einzubinden“, erklärte Ministerin Altpeter.

Zusätzliche Information:

Die staatliche Heimaufsicht in Baden-Württemberg setzt sich für ein würdevolles Leben und Wohnen in Heimen ein. Sie überprüft und berät die ca. 2000 Heime für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung. Die Heimaufsicht soll konkrete Mängel in den Einrichtungen feststellen und durch Beratung möglichen Mängeln vorbeugen. Jede Einrichtung soll einmal jährlich unangemeldet überprüft werden. Je nach Ergebnis der Überprüfung kann die Heimaufsicht Anordnungen erlassen, Beschäftigungsverbote aussprechen, den Betrieb eines Heimes untersagen und Bußgelder verhängen.

Im Unterschied zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der vorrangig die Ergebnisqualität der Einrichtungen untersucht, und auch nur in der Altenpflege, prüft die Heimaufsicht die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in allen Heimen. Funktionierende Strukturen und Prozesse sind die Voraussetzung für eine dauerhaft gute Ergebnisqualität.

Die Heimaufsicht prüft die Qualität der pflegerischen Versorgung und der Betreuung, die Hygiene, den Infektionsschutz und den Umgang mit Medikamenten. Zudem werden die Qualität des Wohnangebots, der Verpflegung, der hauswirtschaftliche Versorgung und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Heimbewohner untersucht. Die Heimaufsicht steht den Bewohnerinnen und Bewohnern, Heimbeiräten, Angehörigen, Betreuern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Beratungsgespräche über ihre Rechte und Pflichten zur Verfügung. Bei Erhalt von Hinweisen auf mögliche Missstände geht die Heimaufsicht Beschwerden nach. Entsprechende Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg