Kliniken

Herzzentrum Bodensee: Altpeter will Versorgungsvertrag überprüfen lassen

Als Reaktion auf die jüngsten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen das Herzzentrum Bodensee Konstanz will Sozialministerin Katrin Altpeter den Versorgungsvertrag der Krankenkassen mit dieser Klinik überprüfen lassen. In Briefen an die zuständigen Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen hat sie darum gebeten zu klären, ob die Voraussetzungen für den Versorgungsvertrag noch gegeben sind.

Sozialministerin Katrin Altpeter: „Im Raum stehen massive Vorwürfe, die erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Klinikverantwortlichen aufkommen lassen. Wenn sich die in den Medien dargestellten Vorgänge am Herzzentrum bestätigen sollten, muss dies Konsequenzen für den Versorgungsvertrag haben.“

In dem heutigen Schreiben der Ministerin an die Krankenkassen heißt es u.a.: „Aktuellen Medienberichten zufolge wurden bei dem Herzzentrum Bodensee in verschiedenen Bereichen erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Da es sich bei dem Krankenhaus nicht um ein Plankrankenhaus sondern um ein Vertragskrankenhaus nach § 109 SGB V handelt, das durch Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen zur Leistungserbringung zugelassen ist, bitte ich Sie um eine kurzfristige Prüfung, ob die Voraussetzungen hierfür noch gegeben sind.“   

Bei Fällen von persönlichem oder strafrechtlichem Fehlverhalten des Personals hat das Sozialministerium gegenüber solchen Kliniken aus krankenhausrechtlicher Sicht keine Möglichkeit, selber rechtliche Konsequenzen durchzusetzen.

Das Herzzentrum hatte im Oktober 2002 über das Landessozialgericht den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Krankenkassen nach § 109 SGB V erstritten. Die entsprechenden Verträge hat das Sozialministerium dann auf der Basis des rechtskräftigen Urteils genehmigt. Das Herzzentrum hatte seinerzeit parallel zu dem sozialgerichtlichen Verfahren auch einen Antrag auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes gestellt. Dieser wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 28.06.2000 abgelehnt. Dagegen hat das Herz-zentrum vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land geklagt. Dieses Verfahren gegen das Land wurde aber vor dem Hintergrund des Verfahrens auf Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Krankenkassen Ende 2000 zum Ruhen gebracht.

Das Herzzentrum Bodensee Konstanz ist seitdem ein „Krankenhaus mit Versorgungsvertrag“, das neben Privatpatienten auch Kassenpatienten behandeln darf. Es ist aber kein sog. „Plankrankenhaus“ und hat deshalb auch keinen Anspruch auf Investitionsfördermittel aus dem Landeshaushalt und hat solche Fördermittel auch nicht bekommen.