Die ersten an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Covid-19-Impfstoffe sind durch die Europäische Arzneimittelbehörde zugelassen worden. Voraussichtlich ab kommender Woche werden die neuen, angepassten Impfstoffe auch in Baden-Württemberg verimpft.
Am gestrigen Donnerstag (1. September) wurden die ersten an die Omikron-Varianten angepassten Covid-19-Impfstoffe durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen. Die beiden Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna richten sich sowohl gegen das Spikeprotein des Wildtyps als auch gegen das Spikeprotein der BA.1-Omikron-Variante.
An Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoffe
Voraussichtlich ab kommender Woche werden die angepassten Impfstoffe auch in Baden-Württemberg verimpft. Das Land erhält in den nächsten zwei Wochen anteilig rund 1,3 Millionen Dosen des angepassten Impfstoffes von BioNTech/Pfizer sowie 523.900 Dosen des Herstellers Moderna. Verimpft wird der Impfstoff hauptsächlich direkt in den Praxen der Ärztinnen und Ärzte, der Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie in Apotheken.
BioNTech/Pfizer arbeitet im Moment außerdem daran, ab Anfang Oktober einen an die BA.4/BA.5-Varianten angepassten Impfstoff ausliefern zu können. Wann dieser Impfstoff tatsächlich zur Verfügung stehen wird, ist im Moment aber noch unklar. In Deutschland ist derzeit laut Robert Koch-Institut (RKI) die Omikron-Subline BA.5 vorherrschend. Sie macht mittlerweile einen Anteil von mehr als 90 Prozent der Infektionen aus.
Derzeit gibt es noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die neuen, angepassten Impfstoffe.
Das Impfkonzept für den Herbst/Winter 2022/23 sieht vorrangig Impfangebote im sogenannten Regelsystem vor. Geimpft wird in den etwa 7.000 gegen Corona impfenden Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sowie zusätzlich bei Zahnärztinnen und Zahnärzten und Apotheken. Hierdurch sind wöchentlich etwa 810.000 Impfungen im Land möglich. Sollte es Engpässe geben, wird das Land weitere Kapazitäten hochfahren.
Schutz vulnerabler Gruppen von herausragender Bedeutung
Bestehende Immunitätslücken zu schließen, ist für das Land gerade zum Schutz vulnerabler Personen, aber auch mit Blick auf die Beschäftigten zur Aufrechterhaltung der Versorgung weiterhin von herausragender Bedeutung. Das Sozialministerium hat daher zuletzt im Juli Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe dazu aufgerufen, sowohl bei den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch bei den Beschäftigten weiterhin dafür zu werben, bestehende Impflücken zu schließen – und sich bei Bedarf jederzeit an die durch das Land finanzierten Impfkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Stadt- und Landkreisen zu wenden.
Wie bisher erfolgen Impfungen in erster Linie über die sogenannte Regelversorgung, also die Haus-, Fach- und Zahnarztpraxen sowie die Apotheken. Sofern sich Impfungen nicht im Rahmen der Regelversorgung realisieren lassen, stehen für alle Stadt- und Landkreise mobile Impfteams bereit. Aufsuchende Impfungen durch mobile Impfteams sind schon ab einer kleineren Zahl an vorzunehmenden Impfungen möglich und auch nicht auf Einrichtungen beschränkt. Jede und jeder Impfwillige in Baden-Württemberg kann also – über das Regelsystem oder die staatlichen Impfstrukturen – derzeit ohne größere Anstrengungen eine Impfung erhalten.
Informationskampagne #dranbleibenBW
Das Land wird außerdem seine Kommunikationsaktivitäten mit #dranbleibenBW fortsetzen und konsequent für die Impfung werben. So findet am Donnerstag, 8. September 2022 von 19.00 bis 20.00 Uhr beispielsweise eine digitale Informationsveranstaltung zum Thema „Coronaschutz-(Auffrisch-)Impfung“ statt.
Außerdem bietet das Sozial- und Gesundheitsministerium am 21. September 2022 von 20:00 bis 21:30 Uhr eine weitere digitale Informationsveranstaltung zur „Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren” an.