Das Ministerium für Soziales und Integration stellt für das Innovationsprogramm Pflege im kommenden Jahr 2018 Mittel in Höhe von rund 2.5 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Schwerpunkt der kommenden Förderrunde liegt auf der Lebenssituation von pflegenden Angehörigen, vergleichbar nahestehender Pflegepersonen sowie deren unterstützendem Umfeld. Ziel ist es durch ambulante Pflegearrangements den Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen“, sagte Minister Manne Lucha.
Von großer Bedeutung für die Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege sind Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Der Ausbau und die Weiterentwicklung dieser Angebote bilden daher einen wichtigen Baustein des Programms. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege sollen insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung gefördert werden.
„Mit dem Innovationsprogramm sollen zudem eine beschränkte Anzahl von ambulant betreuten Wohngemeinschaften über eine investive Anschubfinanzierung gefördert werden. Hierbei werden Kriterien wie die räumliche Ausgestaltung bezüglich Wohnlichkeit, Demenzgerechtigkeit und Normalität, bauliche Einbindung in den Ort (Quartiersentwicklung), aber auch die Ausrichtung auf die Bedürfnisse besonderer Gruppen wie junge Pflegebedürftige oder Menschen mit Migrationshintergrund besondere Berücksichtigung finden“, sagte der Minister.
Ergänzende Informationen
Ausführliche Informationen zum Innovationsprogramm Pflege sowie die Antragsunterlagen für das Förderjahr 2018 finden Sie auf unserer Website unter Förderaufruf Innovationsprogramm Pflege.
Die vollständigen Antragsunterlagen für die Förderrunde 2018 müssen bis spätestens 31. Oktober 2017 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe ist voraussichtlich im Frühjahr 2018 zu rechnen.