Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die für die Sozialberatung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung Integrationsmanager einstellen möchten, haben jetzt Gewissheit über die Höhe der ihnen vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt.
Mit dem endgültigen Planungsrahmen ist ein wichtiges Zwischenziel für die Einstellung der landesweit rund 1.000 Integrationsmanager erreicht. Minister Lucha: „Der Bedarf auf kommunaler Seite ist groß. Viele Kommunen haben mit einer Antragstellung jedoch bis zur endgültigen Klärung der finanziellen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen gewartet. Jetzt haben sie Planungssicherheit und können entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager beschäftigen oder ob sie sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten. So oder so, jeder Integrationsmanager wird entscheidend zur erfolgreichen Integration von Geflüchteten und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Baden-Württemberg beitragen.“
Sozialberatung als zentrale Aufgabe der Integrationsmanager
Zentrale Aufgabe von Integrationsmanagern ist die individuelle und niedrigschwellige Sozialberatung und -begleitung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Am Beginn jeder Beratung steht die Erstellung des Integrationsplans. In diesem werden die persönlichen Daten (zum Beispiel Qualifikationen und Kompetenzen, Schulbildung und Berufsabschluss, individuelle Entwicklungen) und die zu erreichenden Ziele schriftlich fixiert. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Der Integrationsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbständig nutzen zu können.
Ergänzende Informationen
Der gemeindegenaue Planungsrahmen kann auf der Website der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abgerufen werden (Link siehe unten). Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51.000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen.
rp.baden-wuerttemberg.de: Planungsrahmen für die VwV Integrationsmanagement
Alle weiteren Informationen zum Pakt für Integration und zur Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement gibt es unter www.pik-bw.de