Integration

Integrationsminister Manne Lucha kritisiert Auskunft des Bundesinnenministeriums zur Duldung von geflüchteten Auszubildenden in der Pflege

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Mit scharfer Kritik hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha auf eine Auskunft des Bundesinnenministeriums reagiert, die so genannte 3+2-Regelung für geflüchtete Auszubildende nicht auf pflegerische Helferberufe ausweiten zu wollen.

„3+2“ bedeutet, dass Flüchtlinge während ihrer dreijährigen Ausbildung und für die anschließende zweijährige Beschäftigung im erlernten Beruf ein Aufenthaltsrecht erhalten. Die Badische Zeitung hatte am Donnerstag, 4. Januar zuerst über die Position des Bundesministeriums berichtet (Link siehe unten). „Das ist eindeutig ein falsches Signal an all jene geflüchteten Menschen, die sich integrieren, die Sprache lernen und eine Ausbildung beginnen wollen“, kritisierte Lucha.

Erst Anfang Dezember 2017 hatten sich die Sozialminister der Länder einstimmig auf eine Initiative des baden-württembergischen Sozialministers geeinigt. Der Beschluss sieht vor, die so genannte 3+2-Regel auch auf geflüchtete Auszubildende auszuweiten, die keinen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland haben, sich aber zum Alten- oder Krankenpflegehelfer ausbilden lassen. Sie sollen für die Zeit ihrer Schulung und danach für 24 Monate ein Aufenthaltsrecht bekommen, um im erlernten Beruf arbeiten zu können.

„Gerade in der aktuellen Debatte, wo der öffentliche Fokus fast ausschließlich auf einem kleinen Teil krimineller junger Ausländer liegt, ist es völlig kontraproduktiv, sinnvolle Integrationsmaßnahmen im Keim zu ersticken“, so Lucha. Seit geraumer Zeit drängten auch Pflegeeinrichtungen und -schulen auf eine gesetzliche Regelung, um mehr Planungssicherheit zu haben.

Artikel der Badischen Zeitung am 4. Januar 2018: Länder scheitern mit Vorstoß bei der Altenpflege