Das Kabinett hat heute das Jahreskrankenhausbauprogramm 2016 mit einem Gesamtvolumen von 255 Millionen Euro beschlossen. Im Vergleich zum vorigen Bauprogramm (2015) hat die Landesregierung nochmals fünf Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt und ermöglicht damit die Verwirklichung von 21 dringlichen Bauvorhaben.
Aus den Fördermitteln wird zudem noch eine Planungsrate für den 2. Bauabschnitt (Neubau, Gesamtsanierung und Modernisierung) des SLK-Klinikums Heilbronn finanziert. Sozialministerin Katrin Altpeter: „Wir haben unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gehalten und das unter der Vorgängerregierung chronisch unterfinanzierte Landeskrankenhausbauprogramm auf der Basis neuer, zukunftsorientierter Förderkriterien ausgebaut. Den über Jahre aufgelaufenen Investitionsstau haben wir deutlich verringert, von 1,3 Milliarden Euro auf jetzt 213 Millionen Euro.“
Die Landesregierung hat nach den Worten von Ministerin Altpeter das Volumen der Jahreskrankenhausbauprogramme seit dem Regierungswechsel von ursprünglich 185 Millionen Euro (2011) auf nunmehr 255 Millionen Euro um 37 Prozent gesteigert. Auf die ganze Legislaturperiode gerechnet seien die Fördermittel für den Krankenhausbau gegenüber der Vorgängerregierung von 996,1 Millionen Euro auf 1470 Millionen Euro und damit um 47,5 Prozent gesteigert worden.
Altpeter: „Diese Zahlen zeigen überdeutlich, welche Anstrengungen diese Landesregierung im Interesse der Patientinnen und Patienten unternommen hat, um die Unterfinanzierung der Krankenhäuser trotz aller Haushaltsrestriktionen nachhaltig abzubauen.“
Tabelle und Schaubild - siehe obige Bildergalerie
21 Bauvorhaben + 1 Planungsrate
Die Auswahl der 21 Bauvorhaben erfolgte den Angaben von Sozialministerin Altpeter zufolge auf der Grundlage der 2012 neu ausgerichteten Förderrichtlinien. Ziel sei es, die Förderentscheidungen an den Erfordernissen einer zukunftsfähigen und ausgewogenen Krankenhausversorgung im Land auszurichten. „Mit unserer Bauförderung wollen wir den Strukturwandel aktiv begleiten und den bundesweit anerkannt hohen Standard unserer stationären Versorgung in Baden-Württemberg gewährleisten“, so Altpeter.
Gefördert werden Bauprojekte in Allensbach, Bad Mergentheim, Baden-Baden, Bruchsal, Crailsheim, Friedrichshafen, Gerlingen, Göppingen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe (2 x), Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Markgröningen, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart (2x), Tuttlingen und Wangen. Außerdem wurde eine Planungsrate für die SLK Kliniken Heilbronn beschlossen.
Schwerpunkte der Bauvorhaben
Der Programmvorschlag 2016 wird geprägt durch das Großprojekt des 1. Bauabschnittes zum Neubau des St. Vincentius-Krankenhauses Karlsruhe. Die vorgeschlagenen 21 Vorhaben lassen sich in sechs Kategorien einteilen:
Neubau eines Krankenhauses/Neubau in Abschnitten:
Vorbereitende Maßnahmen am Haus M des Städtischen Klinikums Karlsruhe, 1. Bauabschnitt zum Neubau der St. Vincentius-Klinik Karlsruhe und Neubau des Frauen-Kind-Zentrums in Ludwigsburg.
Fortsetzung der Gesamtsanierung:
Neubau des Bauteils C am Fürst-Stirum-Klinikum Bruchsal, abschließender Umbau des Bestandes am Klinikum Crailsheim, Erweiterung der Bettenstationen am Klinikum Stuttgart und temporäre Modulklinik.
Erweiterung und Sanierung funktionaler Betriebsstellen:
Erweiterung der Neonatologie des SLK-Klinikums am Gesundbrunnen Heilbronn und Sanierung der Intensivstation am Krankenhaus Leonberg betreffen die Bereiche der Intensivpflege. Am Diakonissenkrankenhaus Mannheim und an der Orthopädischen Klinik Markgröningen werden die Operationsbereiche verlagert bzw. erweitert. Erweiterung der zentralen Notaufnahme am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd.
Verbesserung Betriebs- und Strukturabläufe:
Neubau der Zentralsterilisation und Krankenpflegeschule am Klinikum Mittelbaden Standort Baden-Baden, Neubau des Logistikzentrums am Klinikum Friedrichshafen, Küchensanierung des Caritas-Krankenhauses Bad Mergentheim und Neubau der Zentralsterilisation am Diakonieklinikum Stuttgart.
Erweiterungsmaßnahmen:
Kliniken Schmieder in Allensbach, Heidelberg und Gerlingen setzen zusätzliche Betten der Phase B baulich um, Aufstockung des Hauses 22 für die Psychiatrie am Klinikum Christophsbad Göppingen.
Stationssanierungen:
Hierunter fallen die Sanierungen der Stationen innerhalb des Bettenhauses C am Klinikum Tuttlingen und die Teilsanierung des Pflegebereichs und der Ge-burtshilfe am OSK-Klinikum Westallgäu Wangen.
Aufteilung der Projekte auf Regierungsbezirke und Träger
Projekte je Regierungsbezirk
Stuttgart: 11
Karlsruhe: 6
Freiburg: 2
Tübingen: 2
Projekte je Träger
Öffentlich: 13
Freigemeinnützig: 4
Privat: 4
Zwei Alternativprojekte
Im Jahreskrankenhausbauprogramm 2016 werden auch zusätzliche Alternativvorhaben ausgewiesen. Falls sich bei der Abwicklung des Bauprogramms finanzielle Spielräume eröffnen, können noch das OSK-Krankenhaus St. Elisabeth in Ravensburg mit einer Bettenaufstockung (36 Betten) und die Sportklinik Stuttgart (Neubau und Sanierung) zum Zug kommen. Sollten diese beiden Alternativprojekte 2016 aber nicht mehr gefördert werden können, genießen sie bei der Aufstellung des Jahreskrankenhausbauprogramms 2017 nach den Angaben von Ministerin Altpeter „höchste Priorität“.
Mehr Geld auch für technische Geräte (Anlagegüter)
Ministerin Altpeter unterstrich, dass die Landesregierung nicht nur die Mittel für die Jahreskrankenhausbauprogramme erheblich aufgestockt hat (+ 37 Prozent gegenüber 2011), sondern auch die Gesamtfinanzierung kräftig ausgeweitet habe: Von 332,5 Millionen Euro (Urhaushalt Vorgängerregierung 2011) auf 455 Millionen Euro in 2016 (+ 37 Prozent). In diesen Gesamtmitteln sind neben der Baufinanzierung auch die Mittel für die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern (technische Geräte und Ausstattung) enthalten. Sie werden über Pauschalen ausbezahlt.
Nach den Worten von Ministerin Altpeter ist die Landesregierung ihrer Verantwortung für die Finanzierung der Kankenhausinvestitionen gerecht geworden. Die baden-württembergischen Krankenhäuser arbeiteten im Bundesländervergleich sehr wirtschaftlich. Die Kosten je Einwohner lägen am unteren Ende der Länderskala, deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Es sei nun Aufgabe des Bundesgesundheitsministers, die in seiner Verantwortung liegende Verbesserung der Finanzierung der Betriebskosten entsprechend der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Krankenhausreform zügig umzusetzen. Dies sei die wichtigste Voraussetzung dafür, dass wirtschaftlich arbeitende Krankenhäuser aus den roten Zahlen herauskommen könnten, so die Ministerin.