Bundesrat

Kostenlose Beratung zur Altersvorsorge soll erhalten bleiben

Großer Erfolg im Bundesrat für einen Vorstoß von Sozialministerin Katrin Altpeter: Mit klarer Mehrheit unterstützte die Länderkammer in der Plenarsitzung am Vormittag (11. Mai) eine Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg, mit der die Fortführung der individuellen und kostenlosen Altersvorsorgeberatung durch die Rentenversicherung gewährleistet werden soll. Diese gerade in Baden-Württemberg äußerst gut angenommene Beratung droht am Einspruch des Bundesrechnungshofes zu scheitern. Die Behörde fordert seit längerem mit juristisch spitzfindigen Argumenten die Beendigung dieser Beratungsleistung der Rentenversicherung, weil sie zu weit gehe. Ministerin Altpeter sieht jedoch gerade darin, dass die Vorsorgeberatung ganz konkret auf der individuellen Altersvorsorgesituation der einzelnen Kunden aufbaut, den entscheidenden Grund für den großen Erfolg dieser Beratung. Die Länderkammer fordert nun die Bundesregierung auf, die von Baden-Württemberg vorgelegte Gesetzesänderung aufzugreifen und das Erste Sozialgesetzbuch entsprechend zu präzisieren.

Mit dieser gesetzlichen Klarstellung werde sichergestellt, so Altpeter, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung auch künftig eine einzelfallbezogene produkt- und anbieterneutrale Altersvorsorgeberatung machen dürfen. Weiterhin nicht erlaubt sind jedoch konkrete Anbieter- und Produktempfehlungen.

Altpeter: „Wir fordern von den Bürgerinnen und Bürgern Eigeninitiative beim Aufbau einer ausreichenden Alterssicherung. Da wäre es ja ein Treppenwitz, wenn wir genau die Serviceangebote kaputt machen würden, die das Vorsorgewissen der Menschen verbessern. Neutrale und auf den Einzelfall zugeschnittene Vorsorgeberatung hilft im Übrigen auch, der Altersarmut vorzubeugen.“

Baden-Württemberg nimmt in Sachen Auskunftserteilung zur Altersvorsorge eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Auf der Grundlage der bereits 2005 vom damaligen Ministerrat beschlos­senen Landesinitiative „PROSA – Pro Sicherheit im Alter“ wurde ein baden-württembergisches Konzept zur Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge erarbeitet. Mit Unterstützung des Sozialministeriums wurde in der Folge von der DRV Baden-Württemberg ein Konzept zur Altersvorsorgeberatung ausgearbeitet. Umgesetzt wurden die Ideen zunächst in drei Regionalzentren als Servicezentren für Altersvorsorge. Zwischenzeitlich sind Servicezentren flächendeckend in ganz Baden-Würt­temberg errichtet worden. Beratungsgespräche finden auch in einzelnen Firmen und Verwaltungen statt.

In den Servicezentren können die Bürgerinnen und Bürger in einem etwa eineinhalb Stunden dauernden Gespräch ihren persönlichen Altersvor­sorgebedarf klären lassen, und zwar anhand ihrer individuellen Einkommens- und Vermögenssituation. Dann werden die verschiedenen Wege zur Verbesserung der Altersvorsorge mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen in allgemeiner Form erläutert.

Bei der vom Karlsruher Institut für Technologie durchgeführten Evaluation gaben rund 90 Prozent der Befragten an, sie hätten das Angebot der Servicezentren für Altersvorsorge weiterempfohlen. Insgesamt haben nach Angaben der DRV Baden-Württemberg bis Ende 2011 mehr als 10.000 Beratungsgespräche stattgefunden.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
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