Künftig werden insbesondere Asylbewerberinnen und -bewerber, Geflüchtete aus der Ukraine, Geduldete sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Plätze zur Teilnahme an den Kursen zugelassen.
„Wer den Zugang zum Spracherwerb für eine große Personengruppe auf diese Weise beschränkt, rüttelt am Fundament für eine erfolgreiche Integration“, sagte Lucha am Freitag (13. Februar) in Stuttgart. Sprache sei der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und zum Arbeitsmarkt. „Wenn der Bund den Zugang zum Spracherwerb nun einschränkt, erschwert er zugleich vielen Menschen eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt und eine aktive Teilhabe an unserer Gesellschaft.“
Fundament gelingender Integration
Die Integrationskurse des Bundes bestehen aus einem Sprach- sowie einem Orientierungskurs, der Kenntnisse über das Leben in Deutschland vermittelt. Sie gelten seit Jahren als zentrales Instrument der Integrationspolitik. „Die nun beschlossenen Einschränkungen schaden nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern der Gesellschaft insgesamt“, so Lucha. Zudem würden gewachsene und funktionierende Strukturen in den Kommunen, von Kursträgern und deren Lehrkräften gefährdet.
„Integrationspolitisch sendet die Bundesregierung damit ein fatales Signal“, betonte der Minister. Die in den vergangenen Jahren erfolgte Öffnung der Integrationskurse für eine größere Personengruppe habe sich als Erfolg erwiesen. Die hohen Teilnehmendenzahlen belegten den großen Bedarf und die Bedeutung der Kurse für gelingende Integrationsprozesse. Lucha kündigte an, sich gemeinsam mit anderen Bundesländern für eine Rücknahme der Beschränkungen einzusetzen. „Denn Integration braucht Verlässlichkeit und Investitionen, keine Barrieren beim Spracherwerb“, so der Minister abschließend.


