Unterstützt werden zum Beispiel Projekte, die das Ziel haben, Menschen mit Migrationsgeschichte für das Vereinsleben und bürgerschaftliche Initiativen zu gewinnen.
Die Landesregierung unterstützt die projektbezogene Integrationsarbeit für geflüchtete Menschen in den Kommunen und fördert landesweit 29 Integrationsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren. Dafür stehen rund 2 Millionen Euro aus dem Fördertopf „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ zur Verfügung, teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Dienstag (5. September) mit. Eine Liste der entsprechenden Projekte finden Sie am Ende dieses Textes.
„Der Bedarf an guten und sinnvollen Integrationsprojekten ist weiter hoch. Sie helfen dabei, dass zugewanderte Menschen sich in einer neuen Umgebung und Gesellschaft besser zurechtfinden“, sagte Minister Lucha. Gefördert werden beispielsweise Strukturen für ehrenamtliche Behördenlotsinnen und Behördenlotsen oder auch Maßnahmen, die das Verständnis für zentrale Bereiche der Gesellschaft sowie gesellschaftliche und politische Mitgestaltungsmöglichkeiten unterstützen. Damit sollen sich zugewanderte Menschen vor Ort einfacher zurechtfinden und die Abläufe, Regeln und Funktionsweisen besser verstehen.
Begegnung schafft Integration
„Gefördert werden außerdem Projekte, die das Ziel haben, Menschen mit Migrationsgeschichte für das Vereinsleben und bürgerschaftliche Initiativen zu gewinnen. Soziale Integration findet überall dort statt, wo Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Zuwanderungserfahrung ermöglicht wird“, betonte Lucha.
„Wir waren überwältigt von der hohen Anzahl der eingegangenen Förderanträge mit vielen tollen und gut durchdachten Projektideen. Dies zeigt aber auch, wie groß der Bedarf im Integrationsbereich ist und welchen wichtigen Beitrag derartige Maßnahmen zur erfolgreichen Integration und kontinuierlichen Verbesserung der Angebote vor Ort leisten“, so Lucha abschließend.
Unterstützung durch unabhängiges Expertengremium
Bei der Förderentscheidung wurde das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration von einem plural besetzten, unabhängigen Expertengremium beraten. Mit Unterstützung des Gremiums war es möglich, aus den zahlreichen eingegangenen Anträgen 29 erfolgsversprechende Integrationsprojekte für eine Förderung auszuwählen.
Gefördert werden Kommunen und freie Träger, die einen anteiligen Zuschuss zu ihren Maßnahmen in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent erhalten. Der Höchstfördersatz beträgt 120.000 Euro pro Projekt.
Informationen zum Programm "Förderung der Integration auf kommunaler Ebene"