Im Rahmen des Förderaufrufs 2024 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ werden landesweit 36 Integrationsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert. Die Landesregierung stellt hierfür rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Liste der entsprechenden Projekte finden Sie am Ende dieser Meldung.
Gefördert werden dieses Jahr erneut der Aufbau von Strukturen für ehrenamtliche Behördenlotsinnen und Behördenlotsen sowie Maßnahmen zur kultursensiblen Gestaltung bestehender Angebote. Damit wird zum einen zugewanderten Menschen dabei geholfen, sich vor Ort besser zu orientieren und ihnen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zum anderen werden bestehende Angebote, zum Beispiel im Bereich des ehrenamtlichen Engagements, darin unterstützt, ihre Kultursensibilität zu stärken und Zugewanderte als Zielgruppe besser zu erreichen.
Auch ältere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte berücksichtigen
Gefördert werden auch Maßnahmen, die die Teilhabe und Partizipation von älteren Menschen mit Zuwanderungserfahrung gezielt stärken und insgesamt die Begegnung und den Austausch in einer vielfältigen Gesellschaft verbessern.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Mit der Projektförderung wollen wir den Anstoß geben, vor Ort Integrations- und Teilhabehürden weiter abzubauen und das Zusammenleben und den Zusammenhalt in einer vielfältigen Gesellschaft zu stärken- und zwar für alle Generationen. Auch dieses Jahr war die Auswahl durch die vielen eingegangenen Förderanträge nicht leicht. Die hohe Anzahl an eingereichten Projektanträgen zeigt aber deutlich, dass das Förderprogramm vor Ort auf große Resonanz stößt und die Bedarfe im Integrationsbereich aufgreift.“
Bei der Förderentscheidung wurde das Ministerium von einem plural besetzten, unabhängigen Expertengremium beraten. Mit Unterstützung des Gremiums war es möglich, aus den zahlreichen eingegangenen Anträgen 36 erfolgsversprechende Integrationsprojekte für eine Förderung auszuwählen.
Gefördert werden Kommunen und freie Träger, die einen anteiligen Zuschuss zu ihren Maßnahmen in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent erhalten. Der Höchstfördersatz beträgt 80.000 Euro pro Projekt.
Informationen zum Programm „Förderung der Integration auf kommunaler Ebene“