Die Landesregierung will die Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit aller Kraft vorantreiben. Deshalb stellt das Land 2012 für das Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen Haushaltsmittel in Höhe von rund 8,5 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen 11 Mio. Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, die in diesem Jahr ebenfalls für neue Projekte eingesetzt werden können. Mit der ersten Tranche des Förderprogramms werden 12 Wohn- und Werkstattprojekte aus den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Heilbronn, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Lörrach, Tübingen, Alb-Donau-Kreis und Ravensburg unterstützt. „Wir wollen Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, ihr Leben selbst bestimmen und gestalten zu können“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter in Stuttgart. Hierzu gehörten Wahlmöglichkeiten unter alternativen Wohnangeboten.
Für die mit der ersten Tranche des Förderprogramms unterstützten 12 Wohn- und Werkstattprojekte werden rund 3 Mio. Euro aus Landesmitteln und rund 4,4 Mio. Euro aus Ausgleichabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel setzen sich aus den Abgaben zusammen, die Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsstellen bezahlen müssen, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang (< 5 Prozent der Belegschaft) beschäftigen.
„Mit dem Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen erleichtert das Land Menschen mit Behinderung eine unabhängige Lebensführung und eine Einbeziehung in die Gemeinschaft“, sagte die Ministerin. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liege der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Im Mittelpunkt stehe die Frage, wie behinderte und nicht behinderte Menschen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können. Altpeter sagte, sie werde sich auch künftig dafür einsetzen, dass das Land mit der Investitionsförderung in der Behindertenhilfe dazu beitrage, dass ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bestehe.
„Für uns als Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte, Grundrechte und Wahlmöglichkeiten in gleicher Weise wahrnehmen können und dürfen, wie es für nicht behinderte Menschen selbstverständlich ist“, so die Ministerin.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren