Soziales

Land fördert Einrichtungen für Wohnungslose mit 1,7 Millionen

Die Landesregierung stellt in diesem Jahr 1,7 Mio. Euro für die Förderung von Wohnungsloseneinrichtungen zur Verfügung. Mit dem Geld werden Baumaßnahmen an vier Institutionen in den Stadt- und Landkreisen Ravensburg, Ludwigsburg, Rhein-Neckar-Kreis und Ortenaukreis unterstützt. „Wohnungslose befinden sich in einer Notlage und haben oft kein soziales Umfeld, das ihnen unterstützend zur Seite steht. Deshalb ist es mir besonders wichtig, die Hilfsangebote für diese Menschen in Baden-Württemberg weiter auszubauen“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter in Stuttgart. Wohnungslosigkeit führt der Ministerin zufolge oft zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ermöglichten diesen Menschen den ersten Schritt zurück in ein normales Leben. Sie freue sich, dass es ihr auch 2013 gelungen ist, eine im Vergleich zu der Zeit vor dem Regierungswechsel deutlich höhere Fördersumme für die Wohnungsloseneinrichtungen bereitzustellen. Die alte Landesregierung hatte für bauliche Investitionen in der Wohnungslosenhilfe jährlich 500.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Fast 90.000 Euro erhält die im Januar 2013 durch einen Brand stark beschädigte und dadurch unbewohnbar gewordene betreute Wohneinrichtung der Sozialen Rechtspflege Ortenau. Ministerin Altpeter: „Das Wohnheim muss so schnell wie möglich instand gesetzt werden, damit es wieder genutzt werden kann. Ich bin froh, dass wir hier schnell und unkompliziert helfen können.“

Der Verein für soziale Heimstätten Baden-Württemberg e.V. im Kreis Ravensburg bekommt für die notwendige Modernisierung des Dornahofs Altshausen fast 660.000 Euro vom Land. Mit über 665.000 Euro unterstützt das Land zudem den Bau einer neuen Werkhalle der Karlshöhe Ludwigsburg. Nahezu 300.000 Euro erhält die Evangelische Stadtmission Heidelberg für die Modernisierung der Häuser „Kanzelbach“ und „Branich“ der Sozialen Heimstätte „Talhof“ im Rhein-Neckar-Kreis.

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass Wohnungslosigkeit nicht mit Obdachlosigkeit gleichzusetzen ist. Wohnungslos sind Personen, die über kein eigenes Wohneigentum oder keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und auf ordnungs- oder sozialrechtlicher Grundlage in eine kommunale Wohnung oder in ein Heim der Wohnungslosenhilfe eingewiesen werden. So gelten beispielsweise auch Frauen und Kinder, die wegen häuslicher Gewalt ihr Zuhause verlassen mussten und in Frauenhäusern unterkommen, oder gerade aus Gefängnissen Entlassene, die nicht wissen, wohin sie sollen, als wohnungslos.

Weitere Informationen

Laut einer Erhebung der Liga der freien Wohlfahrtspflege gibt es in Baden-Württemberg ca. 10.000 Wohnungslose (Stichtag 28.09.2012). Davon sind 25% Frauen und 75% Männer.

Das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2013, in dem die vier ausgewählten Einrichtungen aufgeführt sind, wurde vom Förderausschuss Wohnungslosenhilfe erstellt. Diesem Gremium gehören neben Vertretern des Sozialministeriums Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege an.