Integration

Land fördert Integrationsprojekte von Kommunen und freien Trägern

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Frau und lachender junger Mann klatschen sich ab

Mit dem Programm „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ unterstützt das Land erneut lokale und regionale Integrationsprojekte. Förderanträge können noch bis zum 22. Mai gestellt werden. Der Höchstfördersatz je Initiative beträgt 120.000 Euro.

Auch in diesem Jahr fördert das Sozial- und Integrationsministerium mit dem Programm „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ lokale und regionale Integrationsprojekte. Für eine finanzielle Unterstützung kommen zahlreiche Projekte von Kommunen und teilweise auch von freien Trägern in Frage. Gefördert werden beispielsweise Initiativen, die den Zugang und die Mitwirkung von Menschen mit Migrationsgeschichte am Vereinsleben und in bürgerschaftlichen Initiativen unterstützen.

„Ziel des Programms ist es, gesellschaftliche Teilhabe und Begegnung von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte sicherzustellen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Montag (17. April) in Stuttgart. „Hier sehen wir Nachholbedarf, insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie. Eine offene Begegnung von Mensch zu Mensch und gleichberechtigte Teilhabe sind jedoch Grundlagen für ein gelingendes Miteinander. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir unsere Partner vor Ort dabei, die Integrationsstrukturen kontinuierlich zu verbessern und auszubauen.“

Verständnis von Politik und Demokratie stärken

Weiterhin gefördert werden auch ehrenamtliche Behördenlotsinnen und -lotsen für Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Projekte, die Menschen mit Migrationsgeschichte über zentrale Bereiche und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Gesellschaft informieren und dabei insbesondere auch dem Verständnis von Politik und Demokratie dienen. Bewerben können sich Kommunen und freie Träger wie zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften, die einen anteiligen Zuschuss zu ihren Projekten in Höhe von bis zu 75 beziehungsweise bis zu 90 Prozent erhalten können. Der Höchstfördersatz je Initiative beträgt 120.000 Euro.

Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsberatung. Dort sind die Anträge mit dem vorgesehenen Antragsformular bis zum 22. Mai 2023 einzureichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Förderaufrufe und Vergabeveröffentlichungen: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg