Das Ministerium für Soziales und Integration stellt für das „Innovationsprogramm Pflege“ im kommenden Jahr eine Förderung von gut 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld soll für sozialraumorientierte und innovative Versorgungsstrukturen verwendet werden, teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich des Internationalen Tages der Pflege mit, der traditionell am 12. Mai begangen wird.
Minister Lucha: „60 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause leben, werden ausschließlich von Angehörigen oder nahe stehenden Personen, also ohne professionelle Hilfe versorgt. Pflegende Angehörige sind oft stark belastet, 70 Prozent von ihnen sind Frauen.“ Belastung und Überforderung der Pflegenden seien häufig verbreitet. Um den negativen Folgen vorzubeugen, hält Lucha eine Stärkung unterstützender und präventiver Angebote für zwingend notwendig.
Häusliche Pflege im Fokus
„In diesem Förderjahr soll daher insbesondere die Lebenssituation der pflegenden Angehörigen und deren unterstützendes Umfeld in den Blick genommen werden. Es sollen Projektprofile gefördert werden, bei denen entsprechende Angebote und Konzepte in den Mittelpunkt gestellt werden. Ziel ist eine Unterstützung und Entlastung für diese Personengruppe“, so der Minister weiter.
Weiterhin wird, wie bereits im Vorjahr, die investive Anschubförderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften möglich sein. Hierbei werden Kriterien wie räumliche Ausgestaltung, Demenzgerechtigkeit, bauliche Einbindung in den Ort, konzeptionelle Einbindung der ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger, Ansiedlung im ländlichen Raum, aber auch Ausrichtung auf Bedarfe besonderer Gruppen wie junge Pflegebedürftige oder Menschen mit Migrationshintergrund besondere Berücksichtigung finden.
Angebote der Nacht- und Tagespflege sind ebenso wie Angebote der Kurzzeitpflege von hoher Bedeutung für die Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege. Der Ausbau und die Weiterentwicklung dieser Angebote bilden daher einen weiteren wichtigen Bereich der investiven Förderung. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege werden insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung gefördert.
Minister Lucha: „Mit diesem Förderpaket gehen wir bei der Entwicklung alters- und generationengerechter Quartiere einen weiteren wichtigen Schritt zur Unterstützung und Stärkung häuslicher Pflegearrangements.“
Die Antragsunterlagen für 2019 müssen bis spätestens 31. Oktober 2018 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im Frühjahr 2019 zu rechnen.
Ausschreibung und Bewerbungsbogen zum Innovationsprogramm Pflege 2019