Coronavirus

Land ruft freiwillige Helfer zur Mitarbeit in den Corona-Impfzentren auf

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Markus Rose, Leiter des Zentralen Impfzentrum des Klinikum Stuttgart, steht im Impfzentrum in der Stuttgarter Liederhalle neben einem Medizinstudenten im praktischen Jahr.

Bis spätestens Anfang Januar soll ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. Für den Einsatz in den Impfzentren des Landes werden freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht.

Das Land Baden-Württemberg setzt große Hoffnungen auf eine wirksame Impfung gegen Corona. „Die geplante Impfung von vielen Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württembergern ist eine Herkulesaufgabe, die alle unterstützenden Hände braucht. Wir freuen uns daher sehr, dass schon so viele Menschen ihre Bereitschaft signalisiert haben, dass sie helfen wollen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag (14. Dezember) in Stuttgart. Das Land sucht für diese große Aufgabe freiwillige Helferinnen und Helfer.

Hoher Personalbedarf

Bis spätestens Anfang Januar soll ein erster Impfstoff gegen SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. „Wir bereiten uns gerade mit Hochdruck darauf vor, unverzüglich mit der freiwilligen Schutzimpfung zu starten, sobald der erste Impfstoff zur Verfügung steht. Das heißt auch, dass wir viel Personal anwerben müssen“, so der Gesundheitsminister weiter.

Die Impfstrategie des Landes sieht für eine rasche Impfung der Bürgerinnen und Bürger insgesamt 59 Impfzentren sowie unterstützende Mobile Impfteams vor, damit rasch eine hohe Anzahl von Menschen geimpft werden kann.

Ab 15. Dezember werden zunächst neun Zentrale Impfzentren des Landes (ZIZ) in den Universitätsstädten Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg sowie zusätzlich in Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am See eingerichtet. Ab 15. Januar 2021 folgen weitere 50 Kreisimpfzenten (KIZ). Zusätzlich werden Mobile Impfteams (MIT) eingerichtet, die zunächst den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen einen Zugang zum Impfstoff ermöglichen.

Für den Einsatz in den Impfzentren sucht das Land freiwillige Helferinnen und Helfer, die eine Bezahlung erhalten.

Wer kann sich als freiwilliger Helfer melden?

  • Medizinisches Fachpersonal: Pflegekräfte, Medizinisch-Technische Assistenten, Apotheker/Pharmazeutisch-Technische Assistenten, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter, Medizinstudierende ab dem 7. Semester oder im Praktischen Jahr.
  • Personen für Verwaltungsaufgaben, Begleitung zum Impfbereich, Unterstützung der Abläufe an der Anmeldung und bei der Dokumentation.

Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit in den Impfzentren des Landes und den gewünschten Standort können Freiwillige über das Online-Formular auf den Internetseiten der Regierungspräsidien in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen melden:

(Achtung: Zu verwenden ist dafür die auf den jeweiligen Internetseiten der Regierungspräsidien unter „Aktuelles“ eingestellte Einwilligungserklärung.)

Regierungspräsidium Stuttgart (sucht  nur noch für wenige Landkreise)
Regierungspräsidium Karlsruhe (sucht nur noch medizinisches Personal)
Regierungspräsidium Tübingen (keine weiteren Helferinnen und Helfer gesucht)
Regierungspräsidium Freiburg (sucht nur noch für ausgewählte Landkreise)

Der Impfbetrieb soll in der Regel von 7 bis 21 Uhr in zwei Schichten an sieben Tagen pro Woche durchgeführt werden. Die Betriebszeiten der mobilen Teams werden bedarfsgerecht geregelt. Die nähere vertragliche Ausgestaltung obliegt dem Betreiber des jeweiligen Impfzentrums. Die Verantwortlichen nehmen je nach Bedarf Kontakt zu angemeldeten Freiwilligen auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Diese können selbst entscheiden, an welchem Standort und in welchem Umfang sie eingesetzt werden möchten. Selbstverständlich können sie ihre Bereitschaft auch widerrufen.

Ärztinnen und Ärzte können sich online oder per E-Mail melden.

Das Gesundheitsministerium dankt den Freiwilligen bereits jetzt im Namen aller, die in dieser Situation Verantwortung tragen, herzlich für die großartige Unterstützung.

Fragen und Antworten zu den Impfzentren

Einwilligungserklärung für freiwillige Helferinnen und Helfer der Impfzentren des Landes (PDF)

Information nach Art. 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF)