Weitreichende Beschlüsse der diesjährigen Integrationsministerkonferenz beruhen auf Anträgen aus Baden-Württemberg. Wichtige Themen waren die Integration vertriebener Sinti und Roma, die Unterstützung von Migrantenorganisationen und der Schutz von LSBTIQ*-Geflüchteten.
Zuwanderung – ob von geflüchteten Menschen oder von Menschen, die auf der Suche nach Arbeit zu uns kommen – hat einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung unseres Landes. Zuwanderung zu gestalten ist unumgänglich. „Es muss daher unser Ziel sein, das Zugehörigkeitsgefühl von Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Dr. Ute Leidig, anlässlich der 18. Integrationsministerkonferenz in dieser Woche in Wiesbaden, bei der sie Baden-Württemberg vertreten hat.
Migrantenorganisationen unterstützen
Weitreichende Beschlüsse der Integrationsministerkonferenz beruhen auf Anträgen aus Baden-Württemberg. „Eines unserer wesentlichen Anliegen ist die Unterstützung von Migrantenorganisationen, die kompetente Akteure in der Integrationsarbeit sind“, berichtete die Staatsekretärin. „Denn migrantische und postmigrantische Vereine und Organisationen sind vielfältig engagiert – beispielsweise mit dem Dreiklang Bildung, Entwicklung und Integration. Sie müssen wir stärken, damit sie sich professionalisieren können. Dafür braucht es eine ressortübergreifende Förderung von Bund und Ländern.“
Integration vertriebener Sinti und Roma unterstützen
Ein weiteres wichtiges Thema war die Integration von Sinti und Roma. Sie haben einen besonderen Unterstützungsbedarf, insbesondere jene, die aus der Ukraine vertrieben worden sind. Hierzu ist die Integrationsministerkonferenz einem gemeinsamen Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. „Roma haben häufig bereits im Herkunftsland Diskriminierungen erfahren und müssen nach ihrer Flucht zu uns unbedingt davor geschützt werden“, sagte Dr. Leidig. „Dazu müssen wir die Kommunen und Minderheitenorganisationen einbeziehen und brauchen spezielle Integrationsmaßnahmen, zum Beispiel Informationsveranstaltungen sowie den Einsatz von Mediatoren und Dolmetschern.“ Wegen der unterschiedlichen Ausgangssituation hält die Staatssekretärin auch einen intensiven Austausch zwischen den Ländern für hilfreich.
Schutz von LSBTIQ*-Geflüchteten stärken
Die Integrationsministerkonferenz hat sich auch dem besonderen Schutzbedarf von LSBTIQ*-Geflüchteten im Asylverfahren und bei der Unterbringung gewidmet. Zu den Erfahrungen von Flucht und Vertreibung kommen bei lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren Geflüchteten oftmals Identitätskrisen und Anfeindungen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität hinzu. „LSBTIQ*-Geflüchtete haben ein Recht auf ein Leben in Selbstbestimmung und Sicherheit. Es ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen, den Schutz von LSBTIQ*-Geflüchteten zu stärken und die gesellschaftliche Anerkennung zu fördern“, betonte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig. „Um LSBTIQ*-Geflüchteten auch im Asylverfahren und bei der Unterbringung den notwendigen Schutzraum zur Verfügung zu stellen, sind verbindliche Strukturen notwendig“, sagte sie abschließend.