Das Land hat ein Aktionsbündnis zum Ausbau der Kurzzeitpflege initiiert. Das teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am 27. Dezember mit. Dem Bündnis gehören Land, Einrichtungsträger, Pflegekassen und die Kommunalen Landesverbände an. Ziel ist es, die Kurzzeitpflege im Land zu stärken. Das Land unterstützt das Aktionsbündnis in einem ersten Schritt mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von 7,6 Millionen Euro.
„Es ist der ausdrückliche Wunsch der Menschen, im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung nach Hause zurückkehren zu können. Wir müssen dringend verhindern, dass sie stattdessen unnötigerweise in die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim rutschen. Wir werden daher die Plätze in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege konsequent weiter ausbauen“, so Minister Lucha. Diese Plätze seien dringend erforderlich, um die therapeutische und rehabilitative Nachsorge im Anschluss an Krankenhausbehandlungen zu gewährleisten und die pflegenden Angehörigen in Krisenzeiten zu entlasten.
„Ich freue mich, dass wir mit dem Aktionsbündnis die Pflege im Land gemeinsam mit allen Beteiligten weiterentwickeln können. Mit den guten stationären und ambulanten Angeboten, der Tagespflege und den neuen Wohnformen wird die Pflege künftig noch besser aufgestellt sein“, so Lucha.
Vorgaben der Landesheimbauverordnung konsequent umsetzen
Der Minister kündigte in diesem Zusammenhang an, dass die in der 2009 in Kraft getretenen Landesheimbauverordnung vorgesehene Einzelzimmervorgabe für Pflegeheime wie vorgesehen ab 2019 umgesetzt werde. Er wies darauf hin, dass es im Land auf absehbare Zeit eine insgesamt völlig ausreichende Versorgung mit stationären Pflegeheimplätzen gebe. Daher sei es richtig, in den Pflegeheimen mit der Einzelzimmervorgabe künftig konsequent auf die Verwirklichung von Privatheit zu setzen.
„Jeder Mensch möchte und braucht private Rückzugsräume. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die auf eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim angewiesen sind“, so der Minister. Einzelzimmer, größere Gemeinschaftsräume und eigene Bäder, wie in der Landesheimbauverordnung vorgesehen, seien daher kein Selbstzweck, sondern Ausdruck menschlicher Grundbedürfnisse. Niemand sollte dazu gezwungen sein, mit einem fremden Menschen in einem Doppelzimmer leben zu müssen. „Darauf haben die Menschen einen Anspruch. Die Landesheimbauverordnung greift diese Grundsätze von Normalität und Selbstbestimmtheit auf. Wenn die Verordnung nach der zehnjährigen Übergangsfrist im Jahr 2019 umgesetzt wird, ist das ein großer Schritt hin zu mehr Selbstbestimmtheit und einem Altern in Würde“, sagte Minister Lucha.
Weiterführende Informationen
Mehr Zahlen zur Pflege in Baden-Württemberg finden Sie auf der Website des Statistischen Landesamtes.