Im Interesse einer bestmöglichen medizinischen Versorgung für Schlaganfallpatienten beabsichtigt Gesundheitsminister Manne Lucha das Klinikum Christophsbad zeitnah als regionale Schlaganfalleinheit zu bestimmen. Grundlage für seine Entscheidung ist ein Gutachten des Vorsitzenden der Stroke-Unit Kommission der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft.
Minister Manne Lucha gab den Beschluss, der zunächst mit einer Befristung von zwei Jahren gilt, nach der Sitzung des Landeskrankenhausausschusses bekannt.
Die beiden Schlaganfallversorger im Landkreis Göppingen, das Alb-Fils Klinikum (Klinik am Eichert) sowie das Klinikum Christophsbad haben bislang gemeinsam an zwei Standorten eine kooperierende Schlaganfallstation betrieben. Der Gutachter kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass das gegenwärtige Modell zeitnah aufgegeben und stattdessen sämtliche Patienten mit Verdacht auf akuten Schlaganfall und anderen akut neurologischen Erkrankungen in die Notaufnahme eines Standortes eingewiesen werden sollten. Der Gutachter führt weiter aus, dass diese Notaufnahme in einem ersten Schritt kurzfristig am Klinikum Christophsbad etabliert werden sollte.
Als zweiten Schritt empfiehlt der Gutachter eine strukturelle Weiterentwicklung, um eine Ideallösung anzustreben – nämlich die Einbettung einer Neurologischen Abteilung mit Stroke Unit in ein Krankenhaus, das somatische Fachdisziplinen vorhält und eine interdisziplinäre Notaufnahme betreibt.
Der Minister weist ausdrücklich darauf hin, dass er die Entscheidung zugunsten der Stroke-Unit im Klinikum Christophsbad keineswegs als Kritik am Klinikum am Eichert verstanden wissen wolle. So komme auch der Gutachter zu dem Schluss, dass das Klinikum am Eichert ein „hervorragend geführtes und sehr gut aufgestelltes Krankenhaus“ sei. Hinsichtlich der Schlaganfallversorgung sei das Klinikum Christophsbad mit seiner neurologischen Fachabteilung und den versierten Neuro-Interventionalisten allerdings noch besser aufgestellt.
Hintergrund
Beide Kliniken hatten jeweils einen Antrag auf landeskrankenhausplanerische Ausweisung als alleiniger Versorger von Schlaganfallpatienten im Landkreis Göppingen gestellt. Trotz intensiver Moderationsbemühungen und Gesprächen mit allen Beteiligten war eine einheitliche Lösung mit beiden Kliniken letztlich nicht erfolgreich. Das Landeskrankenhausgesetz sieht für diesen Fall eine Auswahlentscheidung durch das Land Baden-Württemberg vor.