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Land stockt Fördergelder für Krankenhausinvestitionen auf

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50 Millionen Euro stellt das Land dieses Jahr zusätzlich für die Sanierung, Um- und Neubauten der Krankenhäuser zur Verfügung. Damit soll der Investitionsstau – der rund 1 Milliarde Euro beträgt – bei den Krankenhäusern weiter abgebaut werden. „Wir wollen ein klares Signal setzen. Deswegen steht das zusätzliche Geld auch noch in diesem Jahr zur Verfügung“, sagte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter am Donnerstag (28.7.) nach der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2011 im Landtag. „Unser Ziel ist eine funktionierende und vor allem effiziente Krankenhausversorgung. Das hat für uns einen hohen Stellenwert“, erklärte Altpeter. Wieviel Geld für die Krankenhausförderung in den kommenden Jahren zur Verfügung steht, ist allerdings noch nicht festgelegt. Darüber werde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 entschieden.

Die Ministerin arbeitet daran, künftig mehr Geld für die Förderung der Krankenhäuser in ihrem Haushalt zu verankern. „Schon jetzt ist absehbar, dass in naher Zukunft große Krankenhausprojekte anstehen“, so die Ministerin. Als Beispiele führte sie das Klinikum Mannheim und das Klinikum Karlsruhe an. „Aktuell stehen uns rund 330 Millionen Euro für die Pauschal- und Einzelförderung zur Verfügung. Dank den nun zugesagten 50 Millionen Euro können wir dieses Jahr für die Krankenhausförderung fast 400 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das ist ein erster, großer Schritt in die richtige Richtung“, meinte Altpeter. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen einzelne Krankenhäuser, beispielsweise in Offenburg oder in Ludwigsburg, gefördert werden.

Altpeter freute sich ebenso, dass auch die Mittel für die Zentren für Psychiatrie (ZfP) aufgestockt werden. „Hier haben wir 5 Millionen Euro zusätzlich. Damit wollen wir wichtige Projekte, wie die Neubauten für die Gerontopsychiatrie in Reichenau und Emmendingen, auf den Weg bringen.“

Die Ministerin bezeichnete die angemessene Finanzierung der Krankenhäuser „als ein zentrales Instrument der staatlichen Daseinsvorsorge.“ Deswegen werde die Landesregierung künftig auch mehr Geld bereitstellen.

Hinweis für die Redaktionen:

Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz haben die in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser gegenüber dem Land Anspruch auf Förderung der angemessenen und förderfähigen Investitionskosten.

Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten eines Krankenhauses obliegt den Krankenkassen. Früher wurden die Kosten im Rahmen eines krankenhausindividuellen Budgets über tagesgleiche Pflegesätze nach der Bundespflegesatzverordnung abgerechnet. Seit 2004 müssen alle Krankenhäuser (ausge­nommen psychiatrische Kliniken) über so genannte Fallpauschalen – DRGs (Diagnosis Related Groups) – abrechnen.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg