Nicht alle Masken des Lagerbestandes aus der Bund- und Landesbeschaffung genügen den Anforderungen nach EN149. Das Ministerium für Soziales und Integration wird die vom Land ausgelieferten Masken der betroffenen Hersteller schnellstmöglich durch geeignete Masken ersetzen.
Aufgrund der Zweifel, die in jüngster Zeit immer wieder bezüglich der Qualität der von Bund und Land ausgegebenen KN95- und FFP2-Masken aufkamen, hatte sich das Sozialministerium am 12. Januar 2021 dazu entschlossen, die vorhandenen Bestände aus Bundes- und Landesbeschaffungen noch einmal von der DEKRA nachprüfen zu lassen. Und zwar nicht nur kleine Bestände einzelner Hersteller, sondern das komplette Lagersortiment. Volle Verantwortung und volle Transparenz waren die oberste Maxime bei der Einleitung der Nachprüfungen. Die Ergebnisse liegen nun weitestgehend vor und haben ergeben, dass nicht alle Masken des Lagerbestandes aus der Bund- und Landesbeschaffung den Anforderungen nach EN149 genügen.
Das Ministerium für Soziales und Integration hat betroffene Masken-Hersteller kurzfristig angehört und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme ebenso wie zur Veröffentlichung eines Warnhinweises gegeben.
Betroffene Masken werden zur Sicherheit ersetzt
Die vom Land belieferten Stellen wurden nach Ablauf der Anhörungsfrist umgehend darüber informiert, dass die betroffenen Masken nicht mehr verteilt und nicht mehr verwendet werden sollen. Wie auch einige weitere Bundesländer, die ähnliche Erfahrungen mit falsch zertifizierten Masken gemacht haben, wird das Land umgehend entsprechende Schadensersatzansprüche prüfen und rät vor diesem Hintergrund den anderen Ländern, ebenfalls eine umfassende Prüfung ihrer Lagerbestände zu veranlassen.
Da sich nicht eindeutig abgrenzen lässt, welche Lieferchargen konkret im Umlauf sind und welche Masken aus den jeweiligen Chargen von guter oder minderer Qualität sind, wird das Ministerium für Soziales und Integration zum Schutz der Bevölkerung die vom Land ausgelieferten Masken der betroffenen Hersteller schnellstmöglich durch geeignete Masken ersetzen. Die erforderlichen Schritte sind bereits eingeleitet.
Ergänzende Informationen
Für die Atemschutzmasken, die im Rahmen der Notfallbeschaffung im ersten Halbjahr 2020 bestellt worden sind, wurden noch vor der Einfuhr nach Deutschland die notwendigen Zertifikate geprüft. Bevor die gelieferten Masken dann in Verkehr gebracht wurden, wurden sie zusätzlich stichprobenartig einer qualifizierten Laboruntersuchung in Baden-Württemberg unterzogen, und zwar nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Einfuhr gültigen, von der EU vorgegeben Prüfvorgaben. Auch diese Prüfungen haben ergeben, dass die Masken den damaligen Prüfanforderungen genügt hatten. Was die vom Bund zur Verteilung bereitgestellten Masken angeht, so wurden diese nach Aussage des Bundes dort einer Zertifikatsprüfung und technischen Nachprüfung unterzogen.
Die Landesregierung hat unabhängig davon am 26. Januar 2021 beschlossen, zeitnah 53,8 Millionen EU-konforme FFP2-Masken mit CE-Kennzeichnung zuverlässiger Hersteller zu beschaffen. Diese Masken sollen Schulen, Kitas, Impfzentren und Pflege-, Wohnungslosen- und Behinderteneinrichtungen sowie Landeseinrichtungen zugutekommen.