Das Sozialministerium stellt in diesem Jahr zwei Mio. Euro zur Förderung von Wohnungsloseneinrichtungen bereit. Sozialministerin Katrin Altpeter ist es damit gelungen, das Finanzvolumen für solche Investitionen gegenüber dem Vorjahr zu vervierfachen. Altpeter: „Wir wollen mithelfen, dass Wohnungslose wieder Boden unter die Füße bekommen. Wohnungslose Menschen benötigen Hilfsangebote, die ihnen neue Stabilität geben und sie dabei unterstützen, wieder in festen Strukturen zu leben.“ Es sei ihr ein wichtiges Anliegen, die Situation wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen zu verbessern.
Der „Förderausschuss Wohnungslosenhilfe“ hat jetzt insgesamt acht Projekte in den Stadt- und Landkreisen Stuttgart, Ludwigsburg, Göppingen, Rems-Murr-Kreis, Calw, Neckar-Odenwald-Kreis, Emmendingen und Bodenseekreis ausgewählt, die noch in diesem Jahr bei ihren Investitionen in Einrichtungen für wohnungslose Menschen finanziell unterstützt werden (siehe Anlage). Weitere drei ebenfalls förderungswürdige Projekte im Rhein-Neckar-Kreis, in Ravensburg und in Ludwigsburg wurden bereits für die Förderung im kommenden Jahr vorgemerkt.
Dem Förderausschuss gehören Vertreter der Kommunalen Landesverbände, der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und des Sozialministeriums an.
In diesem Jahr wurden vom Förderausschuss insbesondere dezentrale, in den Gemeinden verortete Angebote für die Förderung berücksichtigt. Außerdem konnten sogenannte ‚weiße Flecken‘ in der Landkarte gelöscht werden. „Projekte in Regionen, in denen bisher nicht ausreichend oder gar keine Angebote für wohnungslose Menschen zur Verfügung standen, hatten eine hohe Priorität“, erläuterte Ministerin Altpeter.
Das Land finanziert vierzig Prozent der betriebsnotwendigen Kosten eines Projektes, der Kommunalverband für Jugend und Soziales übernimmt zehn Prozent und der jeweilige Träger der Einrichtung muss die restliche Hälfte beisteuern.
Die Ministerin unterstrich, sie werde sich auch künftig dafür einsetzen, dass Hilfsangebote für wohnungslose Menschen weiter ausgebaut werden.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg