Gesundheit

Landärzteprogramm bringt neue Hausärzte in ländlichen Raum

Das im Sommer 2012 gestartete Landärzteprogramm von Gesundheitsministerin Katrin Altpeter ist außerordentlich erfolgreich. Anfang September 2013 lagen dem Sozialministerium Anträge und Anfragen aus 28 Landkreisen vor, 25 Förderanträge mit einer Gesamtfördersumme von über 500.000 Euro wurden bereits bewilligt.

„Wir wollen die ambulante medizinische Versorgung der Menschen auch in ländlichen Regionen sicherstellen und unterstützen deshalb Hausärzte bei einem Wechsel auf das Land“, sagte die Ministerin. Grundsätzlich ist die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg nach Aussage von Ministerin Altpeter nach wie vor gut. In Einzelfällen komme es im ländlichen Raum aber zu Versorgungsengpässen. „Auch wenn es die gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung ist, die ärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Mit dem Landärzteprogramm steuert das Sozialministerium gezielt und frühzeitig gegen einen Ärztemangel“, so die Ministerin.

Altpeter wies ausdrücklich darauf hin, dass die Förderung durch das Land nur ein Baustein sein könne, um mehr Ärzte für eine Tätigkeit außerhalb der Ballungsräume und großen Städte zu gewinnen. Auch alle anderen Beteiligten im Land und vor Ort müssten im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um die Rahmenbedingungen für die Niederlassung junger Ärzte in ländlichen Gebieten zu verbessern. Ausdrücklich begrüßte sie in diesem Zusammenhang die Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zur Steigerung der Attraktivität des Hausarztberufes, die diese gemeinsam mit den Krankenkassen und den Kommunen initiiert hat. Die KVBW hat heute ihren Versorgungsbericht vorgestellt.

Das Landärzteprogramm

Das Landärzteprogramm ist mit fast zwei Millionen Euro ausgestattet und richtet sich insbesondere an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten. Gefördert werden Niederlassungen in klassischen Einzelpraxen, aber auch neue Versorgungsformen wie etwa der Zusammenschluss von Zweigpraxen mehrerer Ärzte sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Ein Hausarzt oder eine Hausärztin erhält bis zu 30.000 Euro Landesförderung, wenn er oder sie sich in Baden-Württemberg in einem vom Sozialministerium ausgewiesenen Fördergebiet im ländlichen Raum niederlässt. Die Höhe der Förderung richtet sich danach, ob der Landarzt bzw. die Landärztin einen vollen oder nur einen partiellen Versorgungsauftrag übernimmt. Die genaue Summe ist zudem davon abhängig, wie ausgeprägt der Arztmangel in dem jeweiligen Fördergebiet ist, ob es also bereits heute akut zu Versorgungsengpässen kommt oder ein Arztmangel erst in absehbarer Zeit zu erwarten ist. Es muss auch sichergestellt sein, dass in der Region Neuzulassungen von Hausärzten überhaupt zulässig sind. Die Fördergebiete werden regelmäßig aktualisiert und können auf der Homepage des Sozialministeriums abgerufen werden.

Die Antragsunterlagen, den Projektleitfaden und eine Übersicht der Fördergebiete können auf der Homepage des Sozialministeriums abgerufen werden. Frühester Förderzeitpunkt war August 2012. Das Programm läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2016.