Entsprechend der Koalitionsvereinbarung der Grün-Roten-Landesregierung wird das Landeserziehungsgeld novelliert. „Das Kabinett hat der Neuregelung zugestimmt. Sie wird voraussichtlich zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten“, kündigte Sozialministerin Katrin Altpeter an. „Wir haben künftig noch etwa 19 Millionen Euro für das Landeserziehungsgeld zur Verfügung und wir wollen damit die besonders bedürftigen Familien fördern.“ Der frei werdende Teil des Landeserziehungsgeldes (ebenfalls etwa 19 Mio. Euro) soll zweckgebunden für den Ausbau der Kinderbetreuung verwendet werden.
„Künftig erhalten die Familien das Landeserziehungsgeld, bei denen die Bundesregierung das Bundeselterngeld faktisch gestrichen hat“, erläuterte die Ministerin. Gemeint sind Hartz-IV, Kinderzuschlags- und Sozialhilfe-Bezieher ohne Einkommen vor der Geburt des Kindes. „Damit konzentrieren wir uns beim Landeserziehungsgeld auf die besonders bedürftige Personengruppe, die durch die Streichung des Bundeselterngeldes ausgerechnet im ersten Lebensjahr des Kindes in eine besonders schwierige finanzielle Lage gebracht wurde. Diese Familien sind auf unsere Hilfen angewiesen und deshalb werden sie von uns schon mit der Geburt des Kindes finanziell unterstützt.“
Künftig soll das Landeserziehungsgeld für zwölf Monate statt wie bisher nur zehn Monate ausbezahlt werden. Zwar sinkt der Förderbetrag auf 190 Euro (bisher 205 €), über den gesamten Zeitraum (zwölf statt bisher zehn Monate) werden aber 2.280 statt 2.050 Euro ausgezahlt. „Wichtig ist mir auch, dass wir einen Vertrauensschutz gewähren“, betonte Altpeter. So sollen für Geburten bis zum 30. September noch die bisherigen Regelungen für das Landeserziehungsgeld gelten.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg