Schulferien

Landesfamilienpass bietet attraktive Angebote für Familien

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„Wie jedes Jahr bieten die Schulferien in Baden-Württemberg eine gute Gelegenheit für Eltern, mit ihren Kindern die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten unseres Landes genauer kennenlernen. Mit dem Landesfamilienpass wird das auch in finanzieller Hinsicht etwas einfacher“, sagte Familienministerin Katrin Altpeter am Freitag in Stuttgart.

Mit dem Familienpass können zahlreiche staatlichen Schlösser, Gärten und Museen, kommunale Einrichtungen sowie eine immer größer werdende Anzahl von nicht-staatlichen Einrichtungen zu ermäßigten Preisen oder sogar kostenlos besucht werden.

Den Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei Kindern bei ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Familien mit nur einem alleinerziehenden Elternteil oder mit einem schwer behinderten Kind bzw. Familien, die Hartz IV oder kinderzuschlagsberechtigt sind, erhalten den Landesfamilienpass auch mit nur einem Kind.

Die Palette der Angebote ist breit. Die Angebote reichen von einer kostenlosen kinderfreundlichen Stadtführung in der Stadt Besigheim bis zu verbilligten Eintrittspreisen in Freizeitparks. Am 9. September bietet Deutschlands größter Freizeitpark, der Europapark in Rust,  Inhabern eines Landesfamilienpasses zwischen einem und fünf Euro verbilligte Eintrittskarten. Auf rund 850.000 qm erstreckt sich das Gelände des ehemaligen Schlossparks mit dem Schloss Balthasar, das 1442 erbaut wurde. Der Erlebnispark ist in 13 europäische Themenbereiche mit über 100 Attraktionen und Shows aufgeteilt.

Auch bei wechselhaftem Wetter bietet der Landesfamilienpass Abhilfe gegen Langeweile. Das SENSAPOLIS in Sindelfingen bietet für alle auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen einen ermäßigten Eintritt von 10 Euro je Person. SENSAPOLIS kombiniert Freizeitpark mit interaktiver Wissensvermittlung und Gastronomie. Auf über 10.000 qm werden zahlreiche Attraktionen, spannende Experimente und Spaß für die ganze Familie geboten.

Am 6. September gewährt der Funpark Köngen im Landkreis Esslingen Landesfamilienpassinhabern freien Eintritt. Der Funpark Köngen ist ein Indoorspielplatz, der mit seinen vielfältigen Möglichkeiten an Rutschen, Trampolinflächen und Klettermöglichkeiten sicherlich die Herzen der Kinder höher schlagen lässt.

Zusätzliche Information:

Der Landesfamilienpass und die dazugehörende Gutscheinkarte können kostenfrei beim örtlichen Bürgermeisteramt beantragt werden. Berechtigt sind:

  • Familien mit mindestens drei Kindern im Haushalt
  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
  • Familien mit einem schwer behinderten Kind
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit

mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Mit dem Landesfamilienpass 2012 können folgende Einrichtungen kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt  besucht werden:

  • Schloss Heidelberg
  • TECHNOSEUM in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe
  • Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim
  • staatliche Museen (Kunsthalle Baden-Baden, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Kunsthalle Karlsruhe, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Museum für Naturkunde Stuttgart, Museum für Völkerkunde Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, Haus der Geschichte Baden-Württemberg)
    • zoologisch-botanischer Garten Wilhelma in Stuttgart
    • „Blühendes Barock“ in Ludwigsburg.

Partner, die bei Vorlage des Landesfamilienpasses kostenfrei Leistungen gewähren:

  • Deutsches Literaturmuseum in Marbach am Neckar: Ausstelllungen im Schiller-Nationalmuseum und im Literaturmuseum der Moderne (LiMo)
    • Museum „Oberrheinische Narrenschau“ in Kenzingen
    • Schloss „Waldburg“ in Waldburg
    • historische Stadtführung in Esslingen (jeden Donnerstag um 17 Uhr)
    • Stadtführungen in Besigheim
    • Oberschwäbisches Museum Kürnbach im Landkreis Biberach
    • Schmuckmuseum Pforzheim
    • Kraichtaler Museen
    • Naturkundliches Bildungszentrum Ulm
    • die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen in Baden-Württemberg.

Es wird empfohlen, sich vor dem Besuch von Einrichtungen über eventuell zeitgleich statt findende Sonderveranstaltungen o.ä. zu informieren, um dadurch entstehende Sondersituationen wie z.B. einen eingeschränkten Zugang zu Dauerausstellungen, Sonderentgelte etc. zu vermeiden. Die jeweiligen Kontaktdaten finden sich auch auf der Homepage des Sozialministeriums www.sozialministerium-bw.de.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg