Das Landeskrebsregistergesetz (LKrebsRG) hat sich nach den Worten von Sozialministerin Katrin Altpeter bewährt. Diesen Schluss zieht sie aus dem Evaluationsbericht zum Krebsregister, der jetzt erstmals vorliegt. Schon vom kommenden Jahr an würden voraussichtlich fast alle Krebsfälle registriert. „Damit sind die Voraussetzungen für eine verlässliche wissenschaftliche Krebsursachenforschung und für die weitere Verbesserung der onkologischen Versorgung vorhanden“, erklärte die Ministerin. Der Ministerrat hat dem Vorschlag der Ministerin zugestimmt, das Landeskrebsregistergesetz im kommenden Jahr zu novellieren, insbesondere im Hinblick auf den länderübergreifenden Datenaustausch sowie die technischen Abläufe beim Meldeverfahren, beim Zugriff auf die Daten und beim Patientenwiderspruch. „Wir wollen die Abläufe im Krebsregister noch patientenfreundlicher und noch effizienter gestalten“, so die Sozialministerin.
In ihrem Bericht zur Evaluation des Landeskrebsregistergesetzes betonte die Ministerin, dass es gelungen sei, das aus drei Registerteilen (Vertrauensstelle, Klinische Registerstelle, Epidemiologisches Krebsregister) bestehende neue Krebsregister fest zu etablieren. Schon allein durch die Melder der ersten Stufe wurden bereits rund die Hälfte aller Fallzahlen erfasst. „Ohne Hautkrebsfälle wurden 2009 rund 22.000 Fälle von Erstdiagnosen gemeldet“, so Altpeter. „Inzwischen sind mehr als 400 Melder zugelassen, so dass mit einer zeitnahen Meldung aller noch fehlenden Fälle zu rechnen ist.“ Auch würden bereits erstmalig Daten an das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut weitergegeben.
Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass mit den gewonnenen Daten mittelfristig eine übergreifende Qualitätssicherung in der Krebstherapie erreicht werden könne. Längerfristig gehe es darum, Behandlungsleitlinien weiterzuentwickeln und sich auf erfolgreiche Therapieformen zu konzentrieren.
In diese Richtung zielt auch die Novellierung des 2006 in Kraft getretenen Landeskrebsregistergesetzes. „Neben technischen und organisatorischen Verbesserungen wollen wir künftig stärker die Lebensqualität und die verbliebene Funktionalität nach einer Krebsbehandlung im Register berücksichtigen“, kündigte Altpeter an. „Das wurde von Patientenvertretern immer wieder vorgebracht. Dem kommen wir gerne nach.“ Altpeter schlägt vor, zu diesem Zweck künftig zusätzliche Daten für das Register zu erheben.
Anlass für die Neukonzeption des Krebsregisters im Jahr 2006 in Baden-Württemberg waren strukturelle Mängel, weswegen das 1994 eingerichtete erste epidemiologische Register im Jahr 2004 wieder geschlossen wurde. Ursache waren vor allem organisatorische Probleme, eine geringe Vollzähligkeit der Meldungen sowie eine fehlende Flächendeckung. Das neue Krebsregister Baden-Württemberg erfüllt nun sowohl die Funktion eines landesweiten epidemiologischen (im Wesentlichen statistische Daten über das Krebs-Krankheitsgeschehen) als auch klinischen Krebsregisters (z.B. Daten über die Art der Krebsbehandlung).
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg