Das Land setzt auch künftig auf die erfolgreiche kommunale Integrationsarbeit und stellt seine Förderung in diesem Bereich neu auf. Integrationsbeauftragte können ab sofort flächendeckend und dauerhaft in allen Kommunen des Landes gefördert werden.
„Integration findet vor allem in unseren Kommunen statt, nämlich überall dort, wo sich Menschen begegnen – in Kindergärten und Schulen, am Arbeitsplatz und in Vereinen. Darüber hinaus ist Integration immer dann erfolgreich, wenn sie systematisch geplant und gut koordiniert ist. Genau hier setzt die wichtige Arbeit der Integrationsbeauftragten an, weshalb wir deren Arbeit weiterhin fördern“, so Minister Lucha. Die aktuell etwa 220 Kommunalen Integrationsbeauftragten in Baden-Württemberg pflegen beispielsweise Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Gruppen und Organisationen und informieren über spezifische Angebote im Bereich Integration. Dabei arbeiten sie eng mit vielen weiteren kommunalen Akteuren zusammen.
Dauerhafte Perspektive für Stadt- und Landkreise
Die neue Regelung eröffnet Stadt- und Landkreisen sowie Gemeinden im Land erstmals eine dauerhafte Perspektive für eine systematische und strategisch ausgelegte Integrationsarbeit. Das bisherige Modell der Anschubfinanzierung wird durch eine neue Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsbeauftragten (VwV IB) abgelöst. „Dieser Schritt ist ein Meilenstein in der kommunalen Integrationsförderung und wird die Stellung der Integrationsbeauftragten in Baden-Württemberg deutlich stärken“, so Minister Lucha.
Die neue Verwaltungsvorschrift hebt insbesondere die strategische und konzeptionelle Funktion der Integrationsbeauftragten hervor und umfasst ebenso ein klar definiertes Tätigkeitsprofil, das auf dem im Dezember 2015 vom Landtag verabschiedeten Partizipations- und Integrationsgesetz basiert. Die Zuschüsse des Landes orientieren sich an der Einwohnerzahl der Kommunen. Gefördert wird maximal eine Stelle pro Kommune. Auch kommunale Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden sind möglich, um gemeinsam einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Weitere Informationen
Gliederung der Integrationsbeauftragten-Förderung nach Einwohnerzahl:
- Kommunen ab 20.000 Einwohnern erhalten maximal 20.000 Euro jährlich für eine Vollzeitstelle
- Kommunen ab 10.000 und unter 20.000 Einwohnern erhalten maximal 10.000 Euro jährlich für eine halbe Stelle
- Kommunen unter 10.000 Einwohnern erhalten 10.000 Euro jährlich für drei Jahre und für eine halbe Stelle
Das Land unterstützt die Integrationsarbeit in den Kommunen sowie Projekte freier Träger seit 2013 mit einem Förderprogramm, das in der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) geregelt ist. Dazu gehörte bislang auch die Förderung der kommunalen Integrationsbeauftragten, die durch die neue VwV IB jetzt einen eigenständigen Bereich bildet.